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Genetische
Fingerabdrücke (DNA-Typisierung, DNA typing)
von Dr. Mark Benecke
Dies ist eine Rohfassung. Das Original erschien mit sechs Abbildungen
in FORSCHUNG IN KÖLN, Zeitschrift der Universität zu Köln
Nr. 2/1996, S. 16-21. Per Klick weitere DNA-Artikel des Autors.
Im Souterrain des Institutes für Rechtsmedizin befinden sich die
Labore der DNA-Forschungsgruppe. Das Ziel der dort arbeitenden
Wissenschaftler ist die Typisierungen des Erbgutes, die früher
auch als «Genetischer Fingerabdruck» bezeichnet wurde. Das Verfahren
dient unter anderem der Identifizierung von Lebenden und Toten,
der Zuordnung verstreuter Leichenteile sowie der Klärung fraglicher
Vater-
oder Mutterschaften. Schon die ersten mittels der DNA-Typisierung
gelösten Fälle erregten ein breites Interesse, das auch außerhalb
der Forschung bis heute anhält, was z.B. die großen Artikel in
der ZEIT
(16/1995) und im SPIEGEL (13/1996) zeigen.
Die 1986 von Prof. Staak mit Prof. Berghaus und Frau Dr. Prinz
gegründete DNA-Forschungsgruppe war eine der ersten, die die neue
Methode der Individualidentifikation in Deutschland anwandte.
Von
Anfang an waren die Mitarbeiter im Labor Biologinnen: Dr. Mechthild
Prinz, Dr. Cornelia Schmitt (die als eine der ersten den vor wenigen
Jahren an der Universität Köln eingeführten Titel «Doctor rerum
medicinalium» erwarb) sowie die Technische Assistentin Carmen
Broicher waren das Team der ersten Jahre.
Drei klassische Sonderfälle
Die
am häufigsten nachgefragte Untersuchung ist der Vaterschaftstest.
Dabei soll festgestellt werden, ob ein Mann der Vater eines Kindes
ist. In sehr seltenen Fällen kann aber auch die Mutterschaft,
Großvaterschaft oder dergleichen ermittelt werden. Drei besondere
Fälle sollen zeigen, welche Spezialfragen das Institut für Rechtsmedizin
der Universität zu Köln neben den Vaterschaften untersucht.
Fall 1: Nach der Vergewaltigung einer Frau durch mehrere Männer
in einer Restauration des Kölner Unicenters im Jahr 1991 konnte
die Kriminalpolizei keine Fingerabdrücke, dafür aber einige Spermaspuren
aus dem Teppich sowie Papiertüchern sicherstellen. Die DNA-Typisierung,
also der Vergleich der Erbsubstanz aus den Spermaspuren mit der
aus Vaginalabstrichen der Frau, ergab, daß drei Männer die Tat
begangen hatten. Zunächst konnten nur zwei der Männer gefaßt werden.
Als sich der dritte Täter 1993 in einer Wirtschaft in Belgien
seiner Tat brüstete, wurde auch er festgenommen und untersucht.
Von den Spuren, die 1991 entdeckt worden waren, war noch genügend
Material aufbewahrt worden. Auch die Erbsubstanz des Betreffenden
konnte mit derjenigen in den Spuren zur Deckung gebracht werden.
In
diesem schwierigen Fall (die Spuren waren bereits zwei Jahre alt,
der Betreffende bestritt die Tat, das Sperma und damit das Erbgut
dreier Personen war vermischt mit der aus Zellmaterial und Sekreten
stammenden DNA der Frau) konnte das Kölner DNA-Labor den entscheidenden
Beweis für die Tataufklärung liefern.
Im zweiten Fall wurden zwischen Juni 1987 und Juni 1994 mehrere
Teile einer menschlichen Leiche aufgefunden (Spielplatz, Abbruchgelände,
Keller). Die Einzelteile paßte anantomisch gut zusammen, waren
aber sehr verschieden erhalten. Während zwei komplette, in Platiktüten
eingehüllte Unterschenkel samt Füßen durch den Luftabschluß kaum
zersetzt waren, war der Schädel fast vollständig skelettiert.
Brustwand, Bauchdecke, Becken und weitere elf Leichenteile befanden
sich in einer blauen Plastiktonne mit Ringverschluß und waren
fualleichenkonserviert. Die DNA-Typisierung bestätigte die rechtsmedizinische
Untersuchung: Die Leichenteile stammten von einer einzigen Person.
Darüberhinaus zeigte die DNA- Typisierung, daß ein Blutfleck auf
einem Kissen, das in der Nähe des Tatortes gefunden wurde, mit
einer Wahrscheinlichkeit von eins zu dreihundert von der Verstorbenen
stammte.
Ein geplatztes Kondom brachte die Ermittlungen in einem dritten
Fall voran. Vor der Polizei gab eine Frau an, von einem Bekannten
vergewaltigt worden zu sein. Der beklagte Mann sagte aus, daß
davon keine Rede sein könne. Man habe sogar gescherzt und spaßhalber
ein geplatztes Kondom aufbewahrt, "um gegebenenfalls den
Hersteller zu verklagen". Tatsächlich konnte der Beklagte
das Kondom vorweisen. Die DNA-Typisierung ergab, daß an dem Kondom
sowohl Erbsubstanz des Mannes als auch der Frau haftete. Die Einlassung
der Frau, daß kein Kondom benutzt worden sei, wurde dadurch erschüttert.
Was ist ein genetischer Fingerabdruck?
Ausgangspunkt ist die Erbsubstanz DNA, ein extrem langes, fadenförmiges
Molekül, das recht stabil ist. Ein DNA-Strang besteht aus Basen
(Nukleotiden), die an einem molekularen Rückgrat aufgereiht sind.In
der Regel gewinnt man die für genetische Fingerabdrücke erforderliche
DNA aus den Kernen weißer Blutzellen (Leukozyten). Sind die zu
untersuchenden Personen am Leben (z.B. bei Vaterschaftsuntersuchungen),
so genügt es, den Betreffenden einige Milliliter Blut abzunehmen.
Auch Leichen oder flüchtige Täter können auf diese Weise typisiert
werden, da selbst getrocknete Blutspuren oft
noch genügend DNA enthalten. Zur Not genügen bereits Knochen,
Haare, Reste von Körpergewebe, eingetrocknetes Sperma oder Vaginalzellen,
um genetische Fingerabdrücke herzustellen. Brandleichen
können auf diesem Weg identifiziert und - etwa im Fall einer Flugzeugkatastrophe
- abgetrennte Gliedmaßen dem passenden Körper zugeordnet werden.
Die DNA-Fäden werden zunächst mit Schneideenzymen in Hunderte
von Bruchstücken verschiedener Länge zerlegt. Um diese Bruchstücke
zu sortieren, werden sie in den Schlitz eines Gels gefüllt und
unter Strom gesetzt (Elektrophorese). Kleine DNA-Stücke wandern
schneller zum elektrischen Pluspol als große; nach einigen Stunden
sind so alle Fragmente ihrer Länge nach angeordnet. Um den
Castro-Fall aufzuklären, wurden vier DNA-Proben in nebeneinanderliegende
Schlitze eines Gels gebracht und aufgetrennt: Die DNA der beiden
Opfer, des mutmaßlichen Täters sowie der Blutspur.
Um die DNA der Untersuchten zu vergleichen, folgt ein letzter
experimenteller Schritt. Zwischen den Bausteinen der DNA, den
Basen, herrschen Anziehungskräfte; jeweils eine bestimmte Base
zieht eine andere bestimmte Base an, man spricht von "komplementären
Basenpaarungen". Der Fingerprinter taucht das Gel daher in
eine Lösung, die sehr kurze DNA-Stücke - sogenannte Sonden - enthält.
Diese werden von komplementären DNA-Fragmenten im Gel angezogen.
Bis zu diesem Augenblick ist der genetische Fingerabdruck nichts
als eine milchigerweiße Membran, denn DNA ist farblos. Daher werden
die angedockten Sonden durch eine Farbreaktion sichtbargemacht;
es entsteht ein Muster dünner farbiger Streifen - der genetische
Fingerabdruck.
Je mehr Streifen der genetischen Fingerabdrücke zweier Menschen
übereinstimmen, desto näher sind diese miteinander verwandt. Der
genetische Fingerabdruck jedes Menschen setzt sich je zur Hälfte
aus
dem Streifenmuster der Mutter und des Vaters zusammen; nur eineiige
Zwillinge haben dieselben genetischen Fingerabdrücke.
Zur Geschichte der Methode
Die Bezeichnung "genetischer Fingerabdruck" ist eine
Wortschöpfung des Pioniers auf diesem Feld, Professor Alec Jeffreys
von der Universität Leicester. Das individualspezifische Strichmuster
erinnerte
Jeffreys an die für jede Person einmalige Anordnung der Erhebungen
und Vertiefungen der Haut von Fingerkuppen, die echte Fingerabdrücke
hervorrufen. Die heute untersuchten DNA-Bereiche erzeugen andere
Bilder: Pro untersuchtem DNA-Ort entstehen nur ein bis zwei Striche,
welche die betreffenden Allele darstellen. Der erste praktische
Einsatz «genetischer Fingerabdrücke», der 1985 in der gesamten
Presse bis hin zum angesehenen Wissenschaftsjournal Nature für
ein ungewöhnlich großes Aufsehen sorgte, rechtfertigte die Namensgebung.
Damals wurde in England das Einwanderungsgesuch eines Jungen aus
Ghana geprüft. Keine der herkömmlichen Identifikationstechniken
konnte Auskunft geben, ob die angebliche Mutter des Jungen nicht
etwa seine Tante war; in diesem Fall wäre die Einreise nicht gestattet
worden. Der Vater des Kindes war unbekannt, was den Fall zusätzlich
komplizierte.
Professor
Jeffreys verglich nun die
genetischen Fingerabdrücke der potentiellen Mutter und dreier
ihrer Kinder mit denen des Jungen. Heraus kam nicht nur, daß der
Junge wirklich das Kind der Frau war; Professor Jeffreys konnte
sogar den genetischen Fingerabdruck des unbekannten Vaters rekonstruieren.
Möglichkeiten und Unmöglichkeiten
Die beim genetischen Fingerabdruck untersuchten DNA-Bereiche sind
sich selbst wiederholende Basenfolgen ("Tandems"), die
im Gegensatz zum restlichen Genom häufig ihre Länge verändern.
Diese
DNA-Sequenzwiederholungen können aber meist nur untersucht werden,
wenn eine ausreichende Menge DNA verfügbar ist, zum Beispiel bei
Verwandtschaftsfragen zwischen lebenden Personen. Liegen
dagegen nur allerwinzigste Spuren vor, etwa eingetrockneter Speichel
auf der Rückseite einer Briefmarke oder Partikel einer Mumie,
so muß die DNA zunächst vervielfältigt werden. Dies geschieht
durch die
Polymerasekettenreaktion (PCR), für die der charismatische Forscher
Kerry Mullis 1993 den Nobelpreis erhielt. Im Gegensatz zu den
herkömmlichen Fingerabdrücken sind PCR-Fingerabdrücke zeitsparend
und ersetzen jene daher zunehmend. Auch die Sequenzbestimmung
von DNA-Abschnitten wird gelegentlich als genetischer Fingerabdruck
benutzt.
Zur Sicherheit der DNA-Typisierung
Mit zunehmendem Wissen um die Eigenschaften der bei der DNA-Typisierung
untersuchten Bereiche der Erbsubstanz wurde Ende der achziger
Jahre in Amerika angenommen, daß die Verwechlungswahrscheinlichkeit
von Personen bei weniger als eins zu 738 Billionen liegt. Das
bittere Erwachen kam, als Eric Lander vom Institute for Biomedical
Research in Cambridge zusammen mit fünf
Kollegen und zwei Rechtsanwälten die Verteidigung von José Castro,
dem "Mörder aus der Bronx", übernahm. Nach fünfzehnwöchiger
gerichtlicher Beratung stand fest, daß in Zukunft nur noch ausgewählte
Sondenmoleküle benutzt und nur definierte DNA-Bereiche untersucht
werden durften. Seitdem gelten in den Vereinigten Staaten sehr
strenge Auflagen bei der Zulassung genetischer Fingerabdrücke
als
Beweismittel. Zugleich sind auch die Fehlerquellen ausgeschaltet.
Eine gründliche DNA-Typisierung erlaubt mittlerweile den praktisch
hundertprozentigen Ausschluß eines Tatverdächtigen bzw. die99,9999%ige
Identifizierung desselben.
Deutsche Forscher haben, bei gleicher Untersuchungsgenauigkeit,
einen weit größeren Spielraum bei der Auswahl ihrer Methoden als
deren amerikanische Kollegen. Zugleich prüfen sich die deutschen
forensischen DNA-Labors durch ein enges Kontrollverfahren selbst.
Dabei werden Blindproben in ganz Deutschland sowie nach Österreich,
in die Tschecheslowakei und die Niederlande versandt,
von den dortigen Labors untersucht und auf regelmäßigen Treffen
aller Beteiligten verglichen. Dieses Verfahren garantiert ein
Höchstmaß an Sicherheit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse.
Eine neue Forschergeneration
Mit genetischen Fingerabdrücken als neuer Identifizierungstechnik
kam auch eine neue Wissenschaftlergeneration zum Zuge. Eines der
ersten deutschen forensischen DNA-Labors wurde bereits 1986 von
Professor Staak unter Mitarbeit von Professor Berghaus und Mechthild
Prinz im Untergeschoß der Kölner Rechtsmedizin aufgebaut - nur
ein Jahr nach der initialen Veröffentlichung von Professor Jeffreys,
der einem kleinen Jungen die Einwanderungserlaubnis nach England
erstritt. Mittels sogenannter Jeffreys-Sonden konnte die Kölner
Arbeitsgruppe schon früh Kriminalfälle lösen, denen mit herkömmlichen
Analysetechniken nicht beizukommen war, etwa der geschilderten
Dreifachvergewaltigung.
Das Kölner DNA-Labor nahm von Anfang an am internationalen Informationsaustausch
teil. So fand im September 1990 unter dem Tagungspräsidium des
Institutsdirektors Professor Staak an der Universität zu Köln
erstmals das "Internationale Symposion DNA-Technologie und
ihre forensische Anwendung" statt.
Eine neue Wissenschaftlergeneration - Dr. Mechthild Prinz, heute
als «Fingerprint»expertin beim Chief Medical Examiner in New York,
hatte vor Ihrem Einstieg in die DNA-Typisierung im Botanischen
Institut der Universität zu Köln Flechten untersucht, die auf
Steinen wachsen. Dr. Cornelia Schmitt, heute wissenschaftliche
Angestellte hatte bei Prof. Legler im Insitut für Biochemie der
Universität zu Köln ein Aktivatorprotein für lysosomale Beta-Glycosidase
isoliert und charaktisiert; der Autor dieses Artikels wandte die
DNA-Typisierung ursprünglich in der Arbeitsgruppe von Professor
Schierenberg am Zoologischen Institut der Universität zu Köln
zur Unterscheidung mikroskopisch vollkommen gleichartiger Wurmstämme
an.
Forschung in zahlreichen Gebieten...
Die «Fingerprintgemeinde» ist ein hochheterogenes Grüppchen von
Forschern aus den verschiedensten wissenschaftlichen Bereichen.
Der Begriff "interdisziplinäres Arbeiten" erhält dabei
eine neue Dimension: Auf den internationalen Kongressen zur DNA-Typisierung
tagen gleichzeitig Mediziner, Mathematiker, Ökologen,
Botaniker und Zoologen. Die Einsatzmöglichkeiten der DNA-Typisierung
sind nicht
auf Kriminalfälle beschränkt. Auch in Sport, Biologie und Medizin
macht man sich deren individualidentifizierende Kraft zunutze.
Im Rahmen eines von Prof. Staak geleiteten Forschungsvorhabens
werden die immer häufigeren Behauptungen von des Dopings überführten
Sportlern überprüft, die aussagen, die mit Dopingmitteln belastete
Urinprobe stamme nicht von ihnen. Da jedoch in Urin bei Frauen
immer einige Vaginalepithelzellen und auch bei Männern - wenn
auch in geringerem Ausmaß - zellhaltiges Material im Urin zu finden
ist, kann die in diesen Zellen enthaltene, verschwindend geringe
Menge DNA mit der
Polymerasekettenreaktion vervielfältigt und dann mit DNA aus dem
Blut des Sportlers verglichen werden.
Unser Labor hat in den vergangenen Jahren einen von mehreren Forschungsschwerpunkten
auf die Urin-DNA-Typisierung gelegt. Wir entwickelten eine chemische
Reaktion, bei der gleichzeitig mehrere
Bereiche der DNA in einem einzigen Reaktionsgefäß vervielfältigt
und danach dargestellt werden können. Durch die gezielte Auswahl
von Startermolekülen, die auch kleinste Mengen von DNA noch vervielfältigen
können, kann auch längere Zeit gelagertes Urin noch erfolgreich
typisiert werden. In Zusammenarbeit mit dem Kölner Bundesinstitut
für Sportwissenschaften wird dieses Verfahren nun einem Serientest
unterzogen.
Eine Methode, die der klassischen Technik zur Herstellung genetischer
Fingerabdrücke ähnelt, wenden Mediziner schon seit langem erfolgreich
an, um krankmachenden Genveränderungen auf die Spur zu kommen.
Solche Modifikationen der Erbsubstanz spiegeln sich häufig in
Längenveränderungen desjenigen DNA-Bereiches wider, auf dem sie
lokalisiert sind. Auch durch genetische Fingerabdrücke werden
Längenveränderungen von DNA-Bereichen dargestellt. Durch den Vergleich
der Längenprofile gesunder mit denen erkrankter Menschen kann
der ungefähre Ort des veränderten Gens festgestellt und dann näher
untersucht werden. (Bei den routinemäßig für Vaterschaftsuntersuchungen
hergestellten genetischen Fingerabdrücken werden solche Genveränderungen
hingegen nicht ermittelt. Die Gefahr des Mißbrauches genetischer
Information besteht also, abgesehen von kriminellem Vorsatz, nicht.)
Auch in der Krebsforschung macht man sich neuerdings die DNA-Typisierung
zunutze. Alle Zellen einer Person ergeben den gleichen genetischen
Fingerabdruck, unabhängig davon, ob sie aus Muskeln, Blut,
Haut, Speichel oder irgendeinem anderen Gewebe stammen. Krebszellen
verhalten sich anders. Sie haben eine hohe Mutationsrate, das
heißt ihre DNA befindet sich in dauernder Umordnung. Diese DNA-Veränderungen
sind im genetischen Fingerabdruck darstellbar. So kann Krebs nicht
nur rasch diagnostiziert, sondern auch dessen Entstehung und Ausbreitung
im Körper besser verfolgt werden.
Gerade bei Organübertragungen kann es geschehen, daß Gewebe verpflanzt
wird, das einem krebskranken Organspender entnommen wurde. In
solchen Fällen untersucht das DNA-Labor des Institutes für
Rechtsmedizin, ob eine spätere Krebserkrankung des Organempfängers
in Zusammenhang mit der Organtransplantation steht. Enthalten
die Krebszellen des Organempfängers DNA des Organspenders, so
wurde die Krebserkrankung verschleppt.
Auch in den Augen vieler Mediziner sind zoologische Untersuchungen
mittels genetischer Fingerabdrücke interessant. Der Humangenetiker
Professor Jörg Epplen von der Ruhr-Universität Bochum etwa, der
zahlreiche Fingerprint-Sonden erfunden hat (und die von der Ruhr-Universität
Bochum patentiert wurden), favorisiert verhaltens- und soziobiologische
Anwendungen des Verfahrens. Doch auch die Entwicklung des Lebens
und die Stellung der Lebewesen untereinander werden in Köln untersucht.
Die erwähnten Versuche am Zoologischen Institut der Universität
bei Professor Einhard Schierenberg
zeigten beispielweise, daß sich die DNA von Fadenwürmern, die
sich äußerlich völlig gleichen, charakteristisch unterscheiden
kann.
...sogar im Naturschutz
Der Schritt von der wissenschaftlichen Biologie zum Arten- und
Naturschutz ist klein. Angeregt unter anderem von Bill Amos aus
Cambridge sowie den Münchener Forschern Christian Schlötterer
und Professor Diethard Tautz, kontrollieren Behörden und Naturschützer
seit einigen Jahren den kommerziellen Walfang. "Genetische
Flossenabdrücke" überführen dabei laufend Schmuggler, die
Walfleisch z.B. entgegen des nationalen Ausfuhrverbotes Norwegens
nach Japan oder Südkorea exportieren. Die Untersucher staunen
immer wieder über das dreiste Vorgehen der Betrüger. So tauchte
vor zwei Jahren in Oslo ein Container auf, der angeblich shrimps,
in Wahrheit jedoch 3,5 Tonnen Walfleisch enthielt. Vor allem Finnwale,
die seit 1989 nicht mehr getötet werden dürfen, sind das Opfer
der Walfänger und -schmuggler. Bei einem japanischen Einzelhändler
identifizierten Biologen sogar das Fleisch eines Buckelwals; diese
Tierart ist bereits seit 1966 streng geschützt. Um der Strafe
zu entgehen, behauptete der Hersteller, das verbotene Fleisch
sei bereits vor dreißig Jahren eingefroren und erst jetzt zubereitet
worden. Umgekehrt entpuppte sich in Australien das Innenleben
eines angeblichen "Emu-Gourmet- Hamburgers" durch DNA-Typisierung
als gewöhnliches Hackfleisch. In Deutschland sieht es nicht nicht
anders aus. Beim jährlich im Instutut für Rechtsmedizin der Universität
zu Köln veranstalteten "Kölner Elektrophoresetag" berichteten
Forscher 1996 von Schweinefleisch in "garantiert schweinefleischfreien
Türkwürsten" und angeblichen Shrimps, die aus gepreßtem,
gefärbten und
gewürzten Fischmehl bestanden. Nur die DNA-Typisierung konnte
die gewinnsüchtigen Lebensmittelproduzenten überführen.
Neue Ideen
Der Forscherdrang der Fingerprintgemeinde (kollektive Leibspeise
der ersten Fingerprinter: tom yum, eine Meeresfrüchtesuppe mit
Kokosnußmilch und grünem Koriander, dazu sechzehn Jahre alter
Lagavulin- Whisky) ist ungeachtet der zahllosen Versuchsergebnisse
ungebrochen. Allein das Kölner DNA-Labor des Institutes für Rechtsmedizin
der Universität arbeitet neben den Routinetätigkeiten - der Individual-
und Spurenidentifikation sowie der Vaterschaftsfeststellung -
an sechs weiteren Projekten. Neue DNA-Orte sollen erprobt, das
Urin gedopter Sportler soll diesen zugeordnet, bei
Organübtertragungen mitgeschleppte Tumoren sollen erkannt, stark
zerkleinerte DNA aus Wasserleichen und Haaren gewonnen und einzelne
Spermien einem entsprechenden Mann zugeordnet werden. Um
das vielfältige Forschungsprogramm am laufen zu halten, beschäftigen
sich neben der Stammbesetzung vier Doktorandinnen und Doktoranden
mit der forensischen DNA-Typisierung. Die zahllosen und oft
überraschenden Fragestellungen, die in der Rechtsmedizin an die
DNA-Typisierung gestellt werden, sorgen dafür, daß auch in Zukunft
die Ideen für weitere Forschungen nicht ausgehen.
(c) FORSCHUNG IN KÖLN/Dr. Mark Benecke, Universität zu Köln.
E-mail: benecke@csi.com
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