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Notfallmanagement bei Ertrinkungsunfällen

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Notfallmanagement bei Ertrinkungsunfällen

Ertrinken ist eine häufige Todesursache. Waren früher vor allem Kinder und junge Erwachsene betroffen, zählen jüngst zunehmend auch ältere Männer zu den Opfern. Übertriebener sportlicher Ehrgeiz ist hier oft die tragische Ursache. Aber nicht nur hinsichtlich der Altersstruktur sind Veränderungen zu beobachten. Deutschland konnte sich, dank verbreiteter Schwimmkenntnisse, dank einer guten Gefahrenaufklärung und dank zahlreicher bewachter Schwimmbäder, über Jahrzehnte hier mit abnehmenden Todesfallzahlen rühmen. Seit 2001 meldet die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) jedoch wieder stetig mehr Ertrinkungsopfer. Und weil immer mehr öffentliche Bäder schließen, befürchtet die DLRG, dass sich dieser traurige Trend fortsetzen wird. Grund genug, dass jeder Arzt über die nötigen notfallmedizinischen Kenntnisse zur Primärversorgung von Ertrinkungsopfern verfügen sollte, besonders solche in Bundesländern mit vielen Binnengewässern. In den Todesfallstatistiken rangieren Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorn. Aber auch Baden-Württemberg und Niedersachsen weisen viele Badeunfälle auf.

Unfallursachen: vom Myokardinfarkt bis zur Halswirbelsäulenläsion
Die Ertrinkungsursachen sind vielfältig. Der Sturz des Nichtschwimmers ins Wasser und Erschöpfungszustände mit Unterkühlung sind am häufigsten. Bei übermütigen Jugendlichen kommt es aber auch häufiger zu Zervikaltraumen nach Kopfsprüngen und auch der Vagusreiz, zum Beispiel durch Verschlucken von kaltem Wasser oder durch den Sprung ins kalte Nass nach dem Essen, gehört zu den häufigeren Ursachen. Besonders bei vorbelasteten Patienten löst die sportliche Anstrengung oder der Temperaturwechsel nicht selten auch einen Myokardinfarkt aus, den die Patienten an Land vielleicht überlebt hätten, der im Wasser aber zum Tod durch Ertrinken führt.

Primäres und sekundäres Ertrinken
Wie kommt es zum Ertrinkungstod? Taucht der Kopf unter und verursacht das Eindringen der Flüssigkeit in die Atemwege innerhalb von 24 Stunden den Tod, spricht man von „primärem Ertrinken“. In der Regel schlägt der Ertrinkende durch die Panik dabei zunächst unkontrolliert umher, um sich über Wasser zu halten. Dabei gerät Flüssigkeit auf die Stimmritze und verursacht reflektorisch einen Glottisverschluss (Laryngospasmus), der bis zu 30 Sekunden und zum Teil auch bis zum klinischen Tod andauert kann („trockenes Ertrinken“). Es kommt zum Bewusstseinsverlust durch Sauerstoffmangel im Gehirn. Nach der Lösung des Glottisverschluss kann Wasser ungehindert in die Lunge gelangen („nasses Ertrinken“). In 85 bis 90 Prozent der Fälle ist eine Aspiration von Wasser oder Erbrochenem bzw. verschlucktes Wasser im Magen nachweisbar. Durch die ständige Vermischung von Wasser und Luft kommt es zu starker Schaumbildung. Der Sauerstoffmangel verursacht Krampfanfälle mit Schnappatmung, gefolgt von einem Atem- und Kreislaufstillstand.

Alle anderen Verläufe, das heißt ein Überleben nach dem Ertrinkungsunfall, auch mit Krankheitsverlauf, werden als „Beinahe-Ertrinken“ bezeichnet. Damit ist die Gefahr aber nicht gebannt! Beim so genannten „sekundären Ertrinken“ tritt der Tod erst Stunden oder Tage nach dem Beinahe-Ertrinken ein, also nach der Rettung des Patienten, meistens durch Sekundärschäden an der Lunge.

Sekundäres Ertrinken stellt eine oft unterschätzte Gefahr für Beinahe-Ertrunkene dar. Die Klinikeinweisung ist aus diesem Grund bei jedem Unfall obligat.

Das Notfallmanagement
Die Begriffsdefinitionen des „Ertrinkens“ sind verwirrend, besonders wenn man zusätzlich die unterschiedliche Pathophysiologie bei Unfällen in Salz- oder Süßwasser betrachtet. Die Unterscheidungen sind für die präklinische Versorgung jedoch ohne Belang. Sie sind, wegen der möglichen Spätkomplikationen, nur für die weitere klinische Versorgung wichtig und die gibt der Notarzt mit der Klinikeinweisung an die Kollegen ab.

Das Beinahe-Ertrinken ist kein komplizierter Notfall. Die wesentlichen „Pfeiler“ der Primärversorgung sind klar definiert ((Notfallmedizinische Versorgung)) und überschaubar. Das Augenmerk des erstbehandelnden Arztes gilt der Sicherung der Vitalfunktionen, insbesondere der Therapie des Sauerstoffmangels und der Hypothermie. Trotzdem gelten ein paar besondere Regeln. So können lichtstarre Pupillen zum Beispiel Folge einer Unterkühlung sein und die sorgt unter Umständen für eine gewisse Hypoxietoleranz des Gehirns. Deshalb gilt: Nicht zu früh aufgeben, frühestmöglich Sauerstoff geben bzw. mit der Beatmung beginnen, großzügig die Indikation zur Intubation stellen, den Patienten warm halten und die Zuweisung in eine geeignete Klinik.

Dr. Matthias Ruppert, Anästhesist vom Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) am Klinikum der Universität München, nimmt im Interview zu den häufigsten Fehlern bei der Primärversorgung Stellung und geht auf das besondere „Problem“ der Hypothermie ein.

 

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