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Betreff: Neues Hundegesetz in
Schleswig-Holstein: Tierschutzorganisation TASSO
e.V. begrüßt geplante Abschaffung der Rasseliste
Presse-Mitteilung
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Neues
Hundegesetz in Schleswig-Holstein:
Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt geplante Abschaffung der
Rasseliste
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Am Mittwoch, den
25. März 2015 berät der Umweltausschuss des
Schleswig-Holsteinischen Landtags über den Entwurf
für ein neues Hundegesetz. Die
Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt den
vorliegenden Gesetzentwurf, sieht aber
gleichzeitig Verbesserungsbedarf. Die wichtigste
Neuerung stellt für die Tierschützer die geplante
Abschaffung der Rasseliste dar.
„Wir freuen uns,
dass nach Niedersachsen nun auch
Schleswig-Holstein die umstrittene Rasseliste
abschaffen will“, sagt Mike Ruckelshaus,
Leiter Tierschutz Inland von TASSO e.V.
„Die Rasseliste hat
keinen Beitrag zu einer effektiven Gefahrenabwehr
geleistet. Das belegt sehr eindrucksvoll die
landesweite Beißstatistik von 2010. Von 135
Beißvorfällen wurde nur einer von einem Listenhund
verursacht.“
„Es ist
wissenschaftlich erwiesen,
dass sich die
Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner
Rassezugehörigkeit bestimmen lässt“, erklärt Mike
Ruckelshaus. Seiner Ansicht nach habe die
Stigmatisierung bestimmter Hunderassen dazu
geführt, dass diese Hunde vermehrt in Tierheimen
abgegeben würden und nur sehr schwer an ein neues
Zuhause zu vermitteln seien.
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Hier
sehen Sie einige
YouTube-Video-Beiträge, die Vertreter jener Hunderassen in
Aktion zeigen, die nach Meinung der auf dieser Website
kritisierten Journalisten getötet werden sollen.
Und dies
pauschal und ohne Einzelfallprüfung.
zum Originalartikel
der Zeit
hier
Dr.
med. J. Kubitschek zum Thema "Kampfhunde"
(SOKOS = so called Kampfhunde)
Dieser Text basiert auf einem an
die Leserbriefredaktion der Wochenzeitschrift DIE ZEIT (Brief I)
gerichteten Brief. Dieser Leserbrief wurde nie veröffentlicht.
Im Lauf der Jahre wurde dieser ursprüngliche Leserbrief mehrfach
überarbeitet und an den Stand der Dinge angepasst.
Im Zusammenhang mit dem schrecklichen Beißunfall in Hamburg im
Jahre 2000 veröffentlichte der prominente
ZEIT-Redakteur Robert Leicht
in dieser Wochenzeitung einen
emotionalen, schlecht recherchierten Propaganda-Artikel
in dem er
die Weigerung der Innenminister
der Bundesländer
ein Totalverbot der sog. „Kampfhunde“ zu beschließen,
als "Kniefall vor dem Zeitgeist" bezeichnete. Diese
Deutung hat natürlich nichts mit der Realität zu tun, da das
genaue Gegenteil der Fall ist.
Nahezu alles was Robert Leicht
in diesem Artikel schrieb, beruht auf subjektiven Meinungen,
oder ist sogar frei
erfunden.
Es ist beispielsweise offensichtlich, dass der "Zeitgeist" unübersehbar,
und unisono, nach einem Totalverbot
aller „Kampfhunde“ - sprich nach deren Tötung -
schreit. Daher könnte sich jeder Innenminister
und Parteipolitiker des Wohlwollens der Mehrzahl seiner Wähler
und seiner Partei-Oberen sicher sein, würde er sich öffentlich für die Endlösung des
Problems „Kampfhunde“
aussprechen. Diese Forderung ist aber bei
Betrachtung der wissenschaftlich abgesicherten Fakten so
offensichtlich unsinnig, dass sie
nur von hysterischen, weltfremden Eiferern öffentlich erhoben werden kann.
Dass
sich die Innenminister der Bundesländer nicht zu dem von
Robert Leicht geforderten Totalverbot der "Kampfhunde" durchringen
konnten, spiegelt
lediglich die statistisch untermauerte Erkenntnis wieder, dass
eine solche gesetzgeberische Maßnahme schon vor dem ersten von Hundehaltern
angerufenen deutschen
Amtsgericht
keinen Bestand haben könnte.
Der Grund hierfür ist einfach: die sog. "Kampfhunde" beißen nämlich seltener
als andere Hunde, und die Wissenschaft konnte mit Hilfe
nationaler und internationaler Statistiken keine Hunderasse
identifizieren, die generell als gefährlich bezeichnet werden
kann.
Wie
sollte man auch einem um Objektivität bemühten Richter klar machen, dass man aus der
Gruppe der in Beiß-Unfälle verwickelten Hunde willkürlich einige wenige
Rassen herauspickt die dann auch noch selten beißen und anderen, in mehr
Beiß-Unfälle verwickelte Hunde aufgrund
politischer Opportunität die tödliche Spritze ersparen will?
(siehe beispielhafte Auflistung
hier)
Wie sollte man einen
um die Wahrheitsfindung bemühten Richter davon
überzeugen, dass man massenhaft Hunde töten will, obgleich
gefährliche oder gar tödliche Hundebisse extrem selten sind und pro
Jahr ebenso viele, oder sogar mehr Kinder von stichwütigen
Wespen getötet werden (Tod aufgrund einer Insektengiftallergie)?
In
den USA, wo Jahr für Jahr etwa 30.000 Menschen durch
Schusswaffengebrauch ums Leben kommen, kam es in einem ausgewerteten Zeitraum pro Jahr
lediglich zu rund 18
Todesfällen durch Hundebisse - gleichzeitig aber zu 50 Todesfällen
nach
Insektenstichen. Oder wie soll ein Richter die
"Enteignung" von tausenden von Hundehaltern begründen, wo
es doch beispielsweise im Jahr 2005 in Deutschland
nur zwei und 2007
sogar nur einen
einzigen Todesfall durch Hundebiss gab? Und selbst im Jahr 2000, dem
schlimmsten Jahr im Zeitraum 1998 - 2007 , kam es in
Deutschland, wo immerhin 82 Millionen Bürger mit 5
Millionen Hunden zusammenleben, nur zu sechs Todesfällen durch Hundebisse.
Selbst in Bayern mit seinen besonders restriktiven
Hundegesetzen spielten sog. "Kampfhunde" bei Beiß-Unfällen nur
eine unbedeutende Rolle: In seiner Promotionsarbeit
wertete Tierarzt Roman Mikus Sachverständigengutachten
über Hunde mit Beiß-Vorfällen aus, die in Bayern erstellt
worden waren. Dabei kam Mikus zu folgender
Schlussfolgerung:
"Hunde,
welche unter die Kategorie I und II in der Verordnung des
Staatsministers des Inneren vom 10.7.1992 über Hunde mit
gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgelistet
sind, spielen in den Gutachten eine untergeordnete Rolle.
Angesichts dieser Ergebnisse sollten seitens der Gesetzgebung
Alternativen zu den sogenannten "Rasselisten" erarbeitet
werden. Bei Betrachtung der Individualmerkmale der
beißvorfallverursachenden Hunde stellte sich
heraus, dass sowohl bei den
Beißvorfällen mit Artgenossen als auch mit Personen vorwiegend
Mischlinge (30,5%) gefolgt vom Deutschen Schäferhund (13,8%),
Rottweiler (7,4%),
Schäferhund-Mischling (6,4%) und
Dobermann (4,4%) am häufigsten auffällig geworden sind."
mehr
Informationen
hier
Auch die Tatsache, dass es zu den meisten schweren
Bissverletzungen im jeweiligen eigenen Haushalt des Verletzten
kam, weil beispielsweise Kinder und große Hunde
unbeaufsichtigt in einem Zimmer allein gelassen wurden, spricht gegen die
tiefe Weisheit der von Herrn Leicht geforderten,
landesweit durchgeführten Kopf-ab-Aktionen, die sich gegen
die sog "Kampfhunde" richten sollen -
Hunde also, die nicht häufiger beißen als beispielsweise ein
Deutsch Drahthaar. Diese Beiß-Unfälle im
häuslichen Umfeld des jeweiligen Opfers ließen sich in ihrer
Mehrzahl bei einem vernünftigen Verhalten der
Erziehungsberechtigten sicher und ohne großen Aufwand
verhindern.
Oft haben die verletzten
Personen die eigenen Hunde
durch geradezu idiotische Fehlhandlungen (Kinder nehmen
fressenden Hunden das Futter weg, bedrängen sie in einer Ecke
des Raumes oder wecken in ihrem Korb
schlafende Tiere) geradezu zum beißen genötigt. Beißen ist
bekanntermaßen für Hunde - wenn das warnende Knurren
versagt hat - die einzige Möglichkeit, sich vor den Übergriffen
von Kindern oder Erwachsenen zu schützen. Den Verletzten
oder gar Toten würde es wenig helfen, wenn nach dem
Beiß-Unfall in einem
entfernten Landstrich beispielsweise alle jene Hunde getötet würden, die zur
Gruppe der Molosser gehören - bei gleichzeitiger Schonung
anderer Hunde, die Rassen angehören die häufiger als die
Molosser in Beiß-Unfälle verwickelt sind.
"Kampfhunde" werden erst von abartig
veranlagten und/oder dummen Menschen zu
gefährlichen Hunden gemacht
Hätte
sich Robert
Leicht
der Mühe einer Recherche unterzogen, bzw. nach einer kalten
Dusche seine
irrationale Aversion gegen Hunde ein wenig in ruhigere Bahnen
gelenkt, dann hätte er im Internet lesen können, dass es
tatsächlich keine
wissenschaftlich haltbare Begründung für das von ihm
geforderte Total-Verbot bestimmter Hunderassen gibt. Und
er hätte auch Experten befragen können. Diese bezeichnen
nämlich die von Robert Leicht aufgestellten Forderungen
als "naturwissenschaftlich unsinnig"
(beispielsweise die international angesehene Hundeexpertin,
Professor
Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Universität Kiel). Die
Grundfakten waren natürlich bereits im Jahr 2000 bekannt. Diese wurden
in den Folgejahren wieder und wieder wissenschaftlich bestätigt.
So kam beispielsweise das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Jahr 2005 zu dieser
Erkenntnis: "Im Zuge der
Überprüfung landesrechtlicher Hunde-Polizeiverordnungen hat
sich nunmehr die Erkenntnis durchgesetzt,
dass
sich aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ, oder gar
einer entsprechenden Kreuzung allein .....nach der Erkenntnis
der Fachwissenschaft nicht ableiten lässt, dass von
Hundeindividuen Gefahren ausgehen."
Am 15. September 2005 hat der Club für Molosser e.V. beim NRW-Umweltministerium unter Auswertung
sämtlicher vorliegender
Statistiken und
Studien
einen Antrag auf Änderung des
Landeshundegesetzes gestellt.
hier
Es zeigte sich nach Auswertung der
Statistiken, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch in
Nordrhein-Westfalen durch einen Deutschen Schäferhund verletzt
wird 31 Mal höher ist als bei einem Hund des Pitbull-Typs, 57
Mal höher als bei einem Hund der Rasse Bullterrier und 90 Mal
höher als bei einem Hund, der vom Club für Mollosser e.V.
vertretenen acht Molosserarten.
Die Populationsgröße der drei am weitesten verbreiteten deutschen Schutz- und
Gebrauchshunderassen wurde bisher drastisch überschätzt,
während die Auffälligkeit der Rassen ebenso drastisch
unterschätzt wurde. Hunde der Rasse Deutsche
Schäferhunde und ihre Kreuzungen beißen bundesweit 1.98 Mal so
häufig wie es ihrem Populationsanteil entsprechen würde.
Bei der Rasse Rottweiler ist der Anteil gemessen an ihrer
Populationsdichte 2,58 Mal so groß und bei den Hunden der
Rasse Dobermann liegt diese Zahl noch bei 2.35.
In diesem Zusammenhang weist der Club für Molosser e.V.
ausdrücklich darauf hin, dass auch diese drei deutschen
Gebrauchshunderassen von der Wissenschaft als nicht gefährlich
eingestuft werden. Das Problem würde also nicht dadurch
gelöst, dass diese drei Rassen zur Gruppe der "Kampfhunde"
hinzugefügt würden.
Bezogen auf ihre Population beißen die vom Club für
Molosser e.V. vertretenen acht Hunderassen deutlich weniger
häufig als die genannten drei wichtigsten deutschen
Gebrauchshunderassen. Die Beißhäufigkeit liegt dabei
nicht über jener vom Landeshundegesetz nicht erfassten Rassen
wie Deutsch Drahthaar.
Würde man sich also auf das irrationale argumentative Niveau von Herrn
Leicht begeben, dann könnte man auch Kinderfahrräder,
Reitpferde, Zigaretten rauchende Mütter
und Automobile verbieten, da diese im Vergleich zu den
angeblich gefährlichen
„Kampfhunden“ einen weitaus größeren Blutzoll
fordern.
Es sollen hier nur einige wenige weitere Fakten angeführt werden, die
zeigen, warum
das von Robert Leicht geforderte Totalverbot von „Kampfhunden“
im Jahr 2000 haarsträubender Unsinn war und heute noch ist:
Todesfälle durch Hundebisse sind sehr selten.
In
Deutschland kam es in einem Zeitraum von 37 Jahren pro Jahr zu
weniger als zwei Todesfällen durch Hundebiss.
Um
dies richtig einzuordnen sollte man wissen, dass andererseits
weltweit pro Jahr
rund 1.000 Menschen durch Krokodile getötet werden, bzw. 800 durch
Kühe, Pferde und Schweine. (Handbuch Reisemedizinische
Gesundheitsberatung von Norbert Krappitz).
In
unserem Nachbarland Holland entfallen 20 % aller Hundebisse
auf Rottweiler und jeweils 15% auf Golden- und Labrador Retriever,
die bekanntlich nicht gerade als „Kampfhunde“ gelten.
Auch das CHIRPP (Canadian Hospitals Injury Reporting
and Prevention Program) stellte fest, dass die meisten Hundebisse
von Deutschen Schäferhunden, Cocker Spaniels, Rottweilern und
Golden Retrievern verursacht wurden. Ähnlich sieht es in
Deutschland aus - entsprechende
Informationen
hier.
Robert Leicht schrieb: "Fast
kein Tag vergeht, ohne dass Menschen übel zugerichtet, gar
getötet werden - zumeist von "Kampfhunden".
Diese
Behauptung basiert auf "gefühlten Gefahren" und nicht auf
Realitäten. Man könnte auch sagen, dass Robert Leicht diese
"Fakten" schlicht erfunden hat. Das ust
Propaganda und nicht Journalismus.
Schwere
Beiß-Unfälle sind extrem selten und wurden oft durch die
beteiligten Menschen selbst provoziert. Sie sind außerdem in erster Linie auf Hunde zurück zu
führen, die nicht zu den "Kampfhunden" gerechnet werden.
In den Jahren 1979 -1996 kam es in den USA im Zusammenhang mit
Hundebissen zu 304
Todesfällen. Das sind pro Jahr rund 18 Todesfälle. Davon
entfallen nur 3.5 Todesfälle auf Hunde, die gemeinhin als
"Kampfhunde" gelten. Und dies bei einer wesentlich größeren
Bevölkerungszahl als in Deutschland.
Zwei Drittel dieser Todesfälle wurden nach der
Statistik der "Humane Society of the United States" den folgenden
Hunderassen angelastet Pit Bull (60 ), Rottweiler ( 29 ), Deutscher
Schäferhund (19 ) , Husky (14 ) und Alaskan Malamute (12). Von
diesen fünf Rassen werden nur die Pit Bulls (American Staffordshire
Terrier) in Deutschland zu den „Kampfhunden“ gezählt.
Die Zahl der Todesfälle pro Jahr blieb in den USA in
den vergangenen
zwanzig Jahren nahezu konstant. Sie bewegt sich in einer
Größenordnung, die deutlich unter der Zahl der Todesfällen
liegt, die auf eine Insektenstichallergie zurück zu führen
sind (16 Todesfälle nach Hundebiss - 50 Todesfälle nach
Insektenbiss/-stich.
Und
ich verzichte an dieser Stelle gerne auf den detaillierten
Vergleich
mit sadistischen und/oder verwahrlosten Müttern, auf deren Konto
eine
weit größere Zahl von schwer verletzten oder gar toten Kindern
geht.
Die meisten Hundebisse erfolgen ansonsten durch Hunde, die in der Nachbarschaft
des Opfers leben. Die Tiere sind den Angriffsopfern daher oft gut
bekannt. An zweiter Stelle stehen zur eigenen Familie
gehörende Hunde. Über 60% der gebissenen Personen sind Kinder
und 80% der Todesfälle entfallen auf diese. In der Rückschau
lassen sich auf Seiten der Opfer oft geradezu haarstäubende
Fehlhandlungen nachweisen. Im Fall von Kindern wird man
dieses Fehlverhalten natürlich den Erziehungsberechtigten
anlasten müssen.
(Handbuch Reisemedizinische Gesundheitsberatung von Norbert
Krappitz).
Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in der Öffentlichkeit aus
heiterem Himmel von ihnen unbekannten "Kampfhunden" angegriffen und
schwer verletzt oder gar getötet werden ist deutlich kleiner, als das Risiko von einem
Blitz oder einem vom Himmel fallenden Hubschrauber erschlagen
oder von der eigenen Mutter ermordet zu werden.
Die größte Gefahr
für schwere Bissverletzungen geht ansonsten indirekt von Personen aus, die
- ohne vorhandenen Sachverstand - versuchen, große Hunde
ungeeigneter Rassen zum Schutzhund auszubilden.
Natürlich sind in diesen Fällen die Menschen und nicht die
Hunde an Beiß-Unfällen schuld.
Robert
Leicht macht sich offenbar „aus dem Bauch heraus“
-
und im Ton scheinbar objektiver Wissenschaftlichkeit über die
Aussage der Innenminister lustig, dass sich „eine generelle
Gefährlichkeit einer Rasse nach vorliegenden Erkenntnissen nicht
belegen lässt“ – obgleich die Richtigkeit dieser
Feststellung wissenschaftlich eindeutig belegt ist und ins
Auge springt.
Man muss kein Kynologe sein, um
sich mit ein wenig Phantasie realistisch vorstellen zu können was
in
Deutschland - wo 5 Millionen Hunde im engen Kontakt mit 82
Millionen Menschen leben - los wäre, wenn die vierbeinigen
Angehörigen von rund 10 beliebten Hunderassen tatsächlich, wie
von Herrn Leicht behauptet, aufgrund einer genetischen
Disposition gefährlich wären und daher über ihre Halter, bzw.
unbeteiligte Kinder und Erwachsene herfallen würden. Da
hätten wir vermutlich jährliche Verlustraten zu beklagen, die denen der
Amerikaner während des Vietnamkrieges gleichen.
Ich
zitiere Robert Leicht: "Ein Teil unserer Innenminister
versteht offenbar von Autos mehr als von Hunden. Wenn eine
Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz behauptet, die
"generelle Gefährlichkeit einer Rasse" lasse sich "mit den
bisher vorliegenden Erkenntnissen nicht belegen", dann ist
deren Natur- und Hundekunde offenkundig unterentwickelt. Wenn
einzelne Innenminister glauben, Kampfhunde ließen sich durch
verständige Halter zur Ungefährlichkeit erziehen, dann äußert
sich darin der Zeitgeist, demzufolge es zum aufgeklärten
Menschen gehört, die genetischen Komponenten des Verhaltens
(von Hunden) überlegen zu ignorieren. Nur so kommt man auf den
Gedanken einer "Einzelfallprüfung" (wie weiland beim
Radikalenerlass): Erst der Hund, der einen Menschen
zerfleischt hat, wird - sozusagen durch die Tat, und nicht
durch die Anlage - zum Kampfhund, weil seine Erziehung (und
sein Erzieher) versagt hat."
Was für eine bösartige und verlogene Verdrehung der Tatsachen.
Selbstverständlich ist es so, dass Welpen, die zu einer Rasse
gehören aus der Ganoven mit relativ viel krimineller Energie "Kampfhunde" formen können, in der
Hand "verständiger Halter" im Regelfall mit geringem erzieherischen Aufwand
zu völlig ungefährlichen Familienhunden heranwachsen.
Da
spielt die durch Zuchtwahl möglicherweise produzierte genetische Veranlagung
unübersehbar überhaupt keine Rolle mehr. Offensichtlich
"überspielt" die Exposition im Haushalt "verständiger
Halter"
bei 99% der potentiellen "Kampfhunde" die -
möglicherweise - bestehende genetische Disposition.
Da dies so
ist, werden Robert Leichts gefährliche "Kampfhunde" in
der englischsprachigen Hundewelt gerne als "Nanny Hunde"
bezeichnet, denen kleine Kinder anvertraut werden.
Hier
sehen Sie einige
YouTube-Video-Beiträge, die Vertreter jener der als
"Kampfhunde" diffamierten Hunderassen im
Umgang mit ihren potentiellen Opfern (Kinder und Katzen) zeigen.
Hunde, die nach Meinung von Robert Leicht aufgrund ihrer jedem
Umerziehungsversuch trotzenden Killernatur keineswegs von "verständigen Haltern" zur
Ungefährlichkeit erzogen werden können.
Robert Leicht zündet in seinem Text einfach Nebelbomben,
indem er so tut, als wären Rottweiler & Co. von Geburt an
"Kampfhunde". Doch das natürlich völliger Unfug. Ein
Hund wird zum "Kampfhund", wenn er von perversen, bösen
und/oder dummen Menschen zum "Kampfhund" ausgebildet/umerzogen wird.
Ebenso wie ein Labrador erst zum "Blindenhund" wird, wenn er
eine aufwändige langjährige Ausbildung erfolgreiche durchlaufen hat. Jeder
größere Hund kann "gefährlich" werden, wenn er unsachgemäß
gehalten und behandelt wird - ebenso wie jedes Auto gefährlich
wird, wenn es von unerfahrenen Fahrern mit unangepasster
Geschwindigkeit auf kurvigen Landstraßen bewegt wird.
Wenn man die Auslassungen von Robert Leicht liest, ist man
zuerst einmal
fassungslos. Da stellt sich ein bekannter Journalist allen
Ernstes hin und behauptet quasi mit dem Brustton der
Überzeugung, dass die Erde eine Scheibe ist. Und dies
folgenlos.
Unübersehbar
trifft nämlich das Gegenteil von dem zu, was Robert Leicht in
seinem Text so locker als "Wissenschaft" verkauft. Natürlich
ist es tatsächlich so, wie es die von ihm kritisierten
Innenminister öffentlich konstatiert haben:
es gibt keine
Hunderassen, die generell - also ohne den formenden Einfluss
böser, aggressiver und dummer Menschen - als gefährlich zu bezeichnen
sind.
Der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) fasst das Problem
"gefährliche Hunde" in einer
Informationsschrift nüchtern, wissenschaftlich korrekt und
eindeutig so zusammen:
"Es gibt nicht eine
einzige verlässliche Statistik, aus der sich folgerichtig
ableiten ließe, dass bestimmte Rassen eher gefährlich werden
als andere. Rasselisten und rassespezifische Maßnahmen sind
daher unangebracht. Dies wird durch wissenschaftliche Gutachten
belegt."
Und die bereits erwähnte, international
bekannte Hundeexpertin Professor
Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Universität Kiel,
bringt das Problem so auf den Punkt:
"Verhaltensbiologisch ist die "gefährliche Rasse" nicht zu
benennen, es ist naturwissenschaftlich so unsinnig wie
unbewiesen, einer Hunderasse a priori eine gesteigerte
"Gefährlichkeit" zuzuschreiben. "
"Kampfhunde" haben eine normale, bzw. sogar hohe Reizschwelle und
eignen sich daher bei erfahrenen und vernunftbegabten
Hundehaltern gut als Familienhunde. Nur die Einzelfallprüfung hilft
mit Hilfe ernsthaft und kompetent durchgeführter Wesenstests dabei,
potentiell gefährliche Hunde zu identifizieren.
Um
die oft nervenstarken Kolosse zu aggressiven Kampfmaschinen
zu machen, die sich ohne erkennbaren Anlass auf Menschen oder
andere Hunde stürzen,
sind auf Seiten der Hunde-Halter erst einmal ganz erhebliche kriminelle
Energien und Anstrengungen erforderlich.
Zu der von Robert Leicht behaupteten genetischen Disposition
der "Kampfhunde" muss also eine sehr intensive Exposition durch
negative Umwelteinflüsse (Prägung/Erziehung) hinzu kommen, bevor diese
Tiere ihren guten
Charakter verlieren.
Daher sagte einer der mit dem Problem befassten Innenminister im Fernsehen auch
sehr richtig, dass bei den „Kampfhunden“
das Problem
„auf der anderen Seite der Leine ist“. Das
ist so und war auch im Jahr 2000 schon so:
Der Verwaltungs-Gerichtshof (VGH) Baden-Württemberg schreibt in einem
Urteil vom 26.3.2009, 2 S 1619/08:
"Darüber hinaus durfte sich der
Satzungsgeber ..... davon leiten lassen, dass jedenfalls die
in erster Linie als Kampfhunde bezeichneten Rassen - wie etwa
Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier und American
Staffordshire Terrier -
nicht selten von Personen
gehalten werden, die nicht die Gewähr für ein gefahrloses
Verhalten der Tiere bieten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz,
Urteil vom 19.09.2000, aaO). Hier spielt wiederum die
Rassezugehörigkeit eine indirekte Rolle, da solche
Hunderassen eher von
überdurchschnittlich aggressiven Personen
gehalten werden, um damit physische und psychische Defizite zu
kompensieren, oder sie im kriminellen Bereich als Drohmittel
einzusetzen. Beispielsweise genannt sei in diesem
Zusammenhang auch der Hundebesitzer, der Freude daran hat,
einen gefährlichen Hund zu besitzen, und der sogar noch
Maßnahmen trifft,
um den Hund noch gefährlicher zu machen
(vgl. dazu etwa Stur, aaO und Reuhl u.a., aaO, S. 141, 142,
143, 148). "
Natürlich
macht sich Robert Leicht auch über die selbstverständliche Idee
lustig, eine „Einzelfallprüfung“
durchführen zu wollen und vergleicht diese mit dem
"Radikalenerlass". Doch eine Einzelfallprüfung ist
im Zusammenhang mit einem Wesenstest nur folgerichtig,
wenn man bedenkt, dass die überwiegende Mehrzahl aller
potentiellen „Kampfhunde“
ihre Lebenszeit hinter sich bringen, ohne jemals einem Menschen
auch nur ein Härchen gekrümmt zu haben.
Meist lernen sie sogar, dass Katzen und andere Hunde nicht
auf Teufel komm aus angegriffen werden müssen.
"Verhaltensforscher"
Robert Leicht lässt uns auch an seinen anderen "wissenschaftlichen" Erkenntnissen teilhaben: „bei
einem Kampfhund kann man das genetisch äußerst prägnante Aggressionspotential
durch keinerlei „Erziehung“ vermindern“ stellt
er im Brustton der Überzeugung in den Raum und übersieht dabei geflissentlich die
wissenschaftlich gut begründete Tatsache,
dass erst - wie
bereits erwähnt – ganz erhebliche seelische (frühe Trennung
vom Muttertier und den Geschwistern)
und körperliche Misshandlungen
(Schutzhundausbildung und körperliche „Züchtigungen“)
der „Kampfhunde“ den Boden für die gegen Menschen
gerichtete Aggression bereiten müssen. Und
er
ignoriert die unübersehbare Tatsache, dass die meisten "Kampfhunde" trotz der
angeblichen genetisch bedingten, quasi schicksalhaften Neigung
zur Aggressivität, diese ein Leben lang nicht zeigen. Offenbar
ist das Leben nicht so einfach strukturiert wie Robert Leicht mit Blick auf
bestimmte Hunderassen meint.
Ein Hund
kann also selbstverständlich im "Rohzustand" so erzogen werden,
dass er entweder in die Rubrik "harmloser Familienhund" fällt,
oder zum "Kampfhund" mutiert. Die amtlichen Statistiken zeigen
eindeutig, dass nur eine verschwindend kleine Minderheit der
in Frage kommenden Tiere tatsächlich zum
aggressiven "Kampfhund" wird. Was Leicht
sagt ist also einfach hysterischer Unsinn und basiert - wie bereits gesagt -
lediglich auf "gefühlten Gefahren".
Dass große und
schwere Hunde grundsätzlich nicht in die Hände unerfahrener
Erst-Hundehalter gehören, bzw. zu Menschen, die für die Haltung
dieser Hunde keine passenden psychischen und materiellen Voraussetzungen bieten,
widerspricht dem Gesagten nicht.
Eine Gefahrenbegrenzung ist nur durch die Kombination verschiedener
intelligenter Maßnahmen möglich.
Hohe Hundesteuer-Sätze
sind der falsche Weg. Sie sorgen nämlich schnell und
automatisch dafür, dass
sich große und gefährliche Hunde in den Händen von solventen Zuhältern und
Drogendealern ansammeln, die diese Hunde als legales Drohmittel
einsetzen. Diese Menschen sind auch in der Lage, teure
Schuswaffen zu kaufen und zu besitzen.
Wie
kann man nun kriminelle und/oder amoralische und/oder dumme
Menschen daran hindern, Angehörige großer Hunderassen zu gefährlichen Waffen zu machen,
bzw. als solche einzusetzen? Einzelmaßnahmen können da nicht
greifen. Daher ist eine Kombination konsequent angewandter,
intelligenter Eingriffe
des Staates erforderlich.
Doch zuerst dies:
ins Absurde erhöhte Hundesteuern sind der falsche
Weg und entfalten eine verhängnisvoll kontraproduktive
Wirkung. Mit ein wenig Realitätssinn ist sofort
offensichtlich, dass aus dem kriminellen Milieu
stammende Gewalttäter kein Problem damit haben, im Jahr einige
hundert Euro Hundesteuer zu bezahlen. Wer sich einen Maseratti
leisten kann, wird sich auch die Hundesteuer leisten können.
Notfalls auch für 3 oder gar 4 Tiere. Doch für die hundeerfahrenen
Liebhaber dieser Rassen, in deren Hände die Hunde gehören,
sind derartige Steuersätze nicht mehr aufzubringen. Was
geschieht also so sicher wie das Amen in der Kirche?
Die
bereits vorhandenen Tiere sammeln sich in den Händen von
Menschen an, die für die Haltung dieser Hunde meist denkbar
ungeeignet sind. Geht etwas schief, so gibt es dann keine
seriösen Tierfreunde mehr, die finanziell in der Lage sind,
die hilfsbedürftigen Hunde in Not aufzunehmen.
Diese Tiere müssen dann ihr Hundeleben lang unter
schrecklichen Bedingungen und auf Kosten der
Steuerzahler in Tierheimen
verwahrt werden .
Je höher die Hundesteuer für "Kampfhunde" ist, um so
interessanter werden diese Tiere als Statussymbol für
Psychopathen,
Zuhälter und Drogendealer - wie eine goldene Armbanduhr die
25.000 Euro, oder ein Sportwagen der 250.000 Euro kostet.
Statt erhöhten Steuern für "Kampfhunde" muss die
Situation durch Hundeführerscheine und qualitativ hochwertige
Wesenstests mit Dopingkontrolle entspannt werden. Wer
als Politiker überhöhte Hundesteuern für "Kampfhunde" fordert, und vor
Gericht verteidigt und so durchsetzt, gefährdet Menschenleben
und macht sich mitschuldig, wenn es zu Beißunfällen kommt.
Der Gesetzgeber muss beim "Züchter" und Halter großer,
potentiell gefährlicher Hunde ansetzen. Ähnlich
wie man hoffentlich nicht auf die Idee kommt, aus Gründen der Besitzstandswahrung
KZ-Wächtern und Folterknechten die Arbeitsplätze und Verdienstmöglichkeiten
zu erhalten, wird man sich nicht länger um das Gejammer
skrupelloser Hundevermehrer kümmern dürfen. Ihnen muss das Leben schwer gemacht werden.
Verletzungen durch aggressive Hunde müssen
- unabhängig von der Rassezugehörigkeit - potentiell als schwere Straftaten
(bis hin zum Tatbestand „versuchter Mord“ ) geahndet werden – wenn es nach Einzelfallprüfung
gerechtfertigt ist, auch
durch Teil-Haftbarmachung des Vermehrers.
Dieser muss - um nicht belangt zu werden - im Detail
nachweisen, dass er sich bei der Abgabe des individuellen Hundes
verantwortungsbewusst verhalten hat
Große Hunde müssen bei der Geburt mit einem Chip versorgt
werden, so dass sie jederzeit und überall identifiziert und
einem Züchter zugeordnet werden
können. Ein verbindliches Zuchtziel muss vom Dachverband der
Züchter vorgegeben und durchgesetzt werden.
Auffallend aggressive Welpen müssen früh aus der Zucht
herausgenommen und euthanasiert werden.
Züchten dürfen
nur Personen, die vom VDH (Verband für das deutsche Hundewesen)
eine Genehmigung erhalten, Sachkunde nachgewiesen haben und
sich freiwillig strengen Kontrollen unterziehen.
Die Zucht von
Hunden darf nur Personen gestattet werden – ähnlich wie
der Handel mit Waffen - die Sachkunde nachgewiesen haben und
weder vorbestraft, noch polizeiauffällig geworden sind –
dies insbesondere in Hinblick auf ihr „Produkt".
Die Haltung großer
und/oder schwerer Hunde wird an den Besitz eines Hundeführerscheins
gekoppelt, der regelmäßig erneuert werden muss und der auch
wieder entzogen werden kann.
Importe
von großen und als gefährlich eingeordneten Hunden
- also zu „Kampfhunde-“, Schutz- und Hirtenhunderassen
gehörende Tiere beispielsweise
- müssen ganz verboten werden, da die Schädigung der Hundepsyche
in den ersten Lebenswochen erfolgt und Kontrollen der artgerechten
und sachgemäßen
Hundehaltung im Ausland nicht möglich sind. Die
Abgabe großer Hunde darf Züchtern nur gestattet werden, wenn die artgerechte Haltung der Tiere sichergestellt ist.
Entsprechende Abgabeverträge müssen abgeschlossen werden.
Die
Züchter werden dazu verpflichtet die von Ihnen abgegebenen Tiere
jederzeit zurückzunehmen, wenn sie aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten
von den Käufern nicht mehr gehalten werden können. Allein
diese "Drohung" wirkt sehr disziplinierend, da Hunde-Vermehrer
nur am schnellen Absatz der Ware Hund interessiert sind.
Die
Teilnahme an der
„Schutzhundeausbildung“
ist für bestimmte Rassen zu verbieten, da diese sich nicht
dafür eignen auf den Mann scharfgemacht zu werden. Derartige
Hunde müssen jederzeit vom Besitzer kontrollierbar sein.
Dieses Verbot muss automatisch auf alle jene Rassen angewandt
werden, die bereits durch die Tötung von Menschen auffällig geworden
sind. Also auch auf Schlittenhunde oder
Schäferhunde
Und
last but not least muss für große und/oder schwere Hunde ein
Leinen- und Maulkorbzwang (Soft-Maulkörbe, die es dem Hund ermöglichen
zu riechen und zu hecheln) eingeführt werden, dessen wiederholte
Umgehung etwa so zu bestrafen ist wie das Tragen, bzw. der Besitz
einer Schusswaffe ohne Waffenschein. Ausnahmen
nach Einzelfallprüfung und Wesenstest sind möglich und aus
Tierschutzgründen erforderlich.
Der Hundeführerschein muss bei Verstößen gegen das
Hundegesetz schnell und unkompliziert wieder entzogen werden
können.
Hundebesitzern,
die nicht in der Lage oder gewillt sind ihre Hunde so zu halten,
dass von ihnen
keine Gefahr für Menschen, bzw. andere Hunde ausgeht, wird im
Wiederholungsfall der Hundeführerschein wieder entzogen. Es kann ein
lebenslanges haushalts- und nicht personenbezogenes Tierhaltungsverbot ausgesprochen
und durchgesetzt werden. Es
muss weiter verboten werden, dass kleine Kinder ohne Aufsicht durch
einen Erwachsenen mit großen Hunden allein gelassen werden.
Und natürlich dürfen sie große Hunde nicht an der Leine
spazieren führen.
Herr
Leicht wäre wahrscheinlich sehr überrascht, wenn er sehen würde
wie schnell sich die „nicht zu beeinflussende Erbanlage
“ der „Kampfhunde“ in Richtung Aggressionsarmut
verändern würde, wenn die Exzesse der vergangenen Monate
- zumindest bei Uneinsichtigkeit der Hundehalter oder
im Wiederholungsfall – zu saftigen Geldstrafen, bzw. bis
zu zehnjährigen Haftstrafen wegen versuchten Mordes (oder Totschlags)
führen würden.
Dr.
med. Jochen H. Kubitschek
Arzt und Wissenschaftsjournalist
mehr dazu
Hier
sehen Sie einige
YouTube-Video-Beiträge, die Vertreter jener Hunderassen in
Aktion zeigen, die nach Meinung der auf dieser Website
kritisierten Journalisten getötet werden sollen. Und
dies ohne Einzelfallprüfung!
Und
wer es ganz genau wissen will, liest diese wissenschaftliche
Übersichtsarbeit der renommierten Hundexpertin Professor
Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Universität Kiel, die das
Märchen von den "gefährlichen Hunderassen" als Unsinn
entlarvt.
hier
Und schließlich finden Sie Statistiken zum Thema "gefährliche
Hunde"
hier
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