THYMUS-THERAPIE

die Heilkräfte der Natur und des eigenen Körpers bewußt nutzen

- ein Projekt des Info-Netzwerk Medizin 2000 -

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25.11.2024









Aktuelle News zum Thema
Eigenherstellung von Thymus-Pepiden -
aktuelle Rechtslage 2016 - 2020



15.09.2020
Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit:

Arzt darf Arzneimittel herstellen, sofern der dafür verwendete Wirkstoff tierischer Herkunft von einem Dritten stammt, der Inhaber einer Herstellungserlaubnis für diesen Wirkstoff ist

Die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Aufsichtsbehörden forderten im Mai 2012 einzelne Ärzte und Heilpraktiker auf, die Herstellung von Arzneimitteln aus Gewebe tierischer Herkunft unverzüglich einzustellen. Sie begründeten dies damit, dass der Herstellung eines Arzneimittels stets die Herstellung eines Wirkstoffs voraus gehen muss, für die eine Erlaubnis notwendig ist, die jedoch bei den betroffenen Ärzten und Heilpraktikern nicht vorlag. Dieser Ansicht schloss sich unter anderem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 9 S 1071/16) an. Dagegen hat der betroffene Arzt beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt, die jetzt zurückgewiesen wurde
(Az. 3 C 10.18).

Was war geschehen?


Die Aufsichtsbehörden für die Überwachung der Arzneimittelherstellung untersagten Ärzten und Heilpraktikern die Herstellung von Arzneimitteln aus Gewebe tierischer Herkunft, wenn der dafür verwendete Wirkstoff ohne Erlaubnis hergestellt wurde. Gegen diese Untersagung hatte der betroffene Arzt beim Verwaltungsgericht Stuttgart (25.02.2016, Az. 4 K 4889/14) Klage eingereicht. Damit schloss sich das Gericht dem Rechtsstandpunkt der Aufsichtsbehörden an: Die ärztliche Eigenherstellung eines Arzneimittels ist selbst dann nicht erlaubt, wenn diese unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung eines Arztes oder Heilpraktikers zur Anwendung bei seinen Patienten erfolgt, dafür aber kein mit Erlaubnis hergestellter Wirkstoff verwendet wird.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat der betroffene Arzt Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt, die von den Mannheimer Richtern unter anderem mit dieser Begründung zurückgewiesen wurde (13.03.2018, Az. 9 S 1071/16):

> Die Herstellung eines Wirkstoffs aus tierischem Gewebe bedarf einer gesonderten Erlaubnis (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG). Dies ist dadurch begründet, dass die Herstellung von Wirkstoffen tierischer Herkunft aufgrund deren besonderen Gefährdungspotentials entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erfordert.

> Die erlaubnisfreie Herstellung eines Arzneimittels tierischen Ursprungs und die vorausgehende Herstellung des dafür benötigten Wirkstoffs (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG) sind grundsätzlich zwei getrennte Schritte.

> Die Ausnahme der erlaubnisfreien Eigenherstellung eines Arzneimittels durch einen Arzt ("Ärzteprivileg") unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung für die eigenen Patienten (§ 13 Abs. 2b AMG) bezieht sich nur auf die der Wirkstoffherstellung nachgeschaltete Arzneimittelherstellung, wenn dafür ein mit Erlaubnis hergestellter Wirkstoff verwendet wird.

> Werden für die Herstellung eines Arzneimittels aus tierischem Gewebe ohne Erlaubnis hergestellte Wirkstoffe verwendet, ist das strafbar (§ 96 Nr. 4 AMG). Dies hat zur Folge, dass der ein Arzneimittel herstellende Arzt oder Heilpraktiker für die vorgeschaltete Herstellung des Wirkstoffs tierischer Herkunft entweder selbst eine Herstellungserlaubnis besitzen oder diesen Wirkstoff von einem Dritten erwerben muss, der für die Herstellung des Wirkstoffs die geforderte Erlaubnis besitzt.

Gegen die Abweisung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat der klagende Arzt beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt. Diese wiesen die Leipziger Richter jetzt nach mündlicher Verhandlung am 3. September 2020 zurück (Az. 3 C 10.18).

Was für Folgen hat das?


Für die Herstellung einer Thymus-Peptid-Lösung zur Injektion durch einen Arzt oder Heilpraktiker bedeutet dies, dass der Vorgang nur dann straffrei ist, wenn der Arzt oder Heilpraktiker dazu einen mit Erlaubnis hergestellten Wirkstoff verwendet. Da er in der Regel selbst dafür keine Erlaubnis hat, muss er diesen Wirkstoff von einem Dritten verwenden, der für die Wirkstoffherstellung eine Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG besitzt und diesen Wirkstoff GMP-konform herstellt.
Dies trifft zu, wenn der Wirkstoff für die Herstellung einer Thymus-Peptid-Lösung zur Injektion von Sanorell Pharma in Bühl verwendet wird. Das Unternehmen ist nach derzeitigem Kenntnisstand in Deutschland der einzige Inhaber einer Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG zur Herstellung des dafür benötigten Wirkstoffs aus Kalbsthymus. Ferner ist Sanorell Pharma Inhaberin einer von der EDQM (European Directorate for the Quality of Medicines) ausgestellten Bescheinigung (Certificate of Suitability CEP oder CoS) für Kalbsthymus-Peptidlösungen, wonach die Qualität des Wirkstoffs, der in der Betriebsstätte Bühl von Sanorell Pharma hergestellt wurde, anhand der Monographie Nr. 1483 des Europäischen Arzneibuchs geprüft werden kann. Erst das zusammen gibt den herstellenden und anwendenden Ärzten oder Heilpraktikern die rechtliche Sicherheit, keine strafbare Handlung zu begehen.




Thymus-Therapie weiter legal möglich

Wer ohne eine Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 S. 1 AMG einen Wirkstoff tierischen Ursprungs  herstellt, macht sich gemäß § 96 Nr. 4 AMG strafbar. Ärzte, die eine Thymus-Therapie mit Thymuspeptiden durchführen wollen, müssen zu ihrer eigenen Rechtssicherheit darauf achten, dass Sie nur Wirkstoffe tierischen Ursprungs verwenden, die zum einen mit Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AMG hergestellt werden und zum anderen zertifiziert sind. Vor diesem Hintergrund können Therapeuten ihre Thymus-Peptid-Lösung zur Injektion weiterhin unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung in den GMP-konformen Räumen von Sanorell Pharma herstellen.

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Quelle: werbende Presseerklärung Sanorel Pharma, 12.6.2018

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Berufung gegen das Urteil des VG Stuttgart vom 25. Februar 2016 (Az. 4 K 4889/14) zurück

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Berufungsurteil vom 13.03.2018 (9 S 1071/16) festgestellt: Die Ausnahmeregelung des § 13 Abs. 2b AMG erlaubt einem Arzt die Herstellung eines Arzneimittels, nicht aber die Herstellung des vorgeschalteten Wirkstoffs tierischen Ursprungs.

Ärzte, die eine Thymus-Therapie mit Thymus-Peptiden durchführen wollen, müssen zu ihrer eigenen Rechtssicherheit darauf achten, dass Sie nur Wirkstoffe tierischen Ursprungs verwenden, die zum einen mit Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AMG hergestellt werden und zum anderen zertifiziert sind.

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Quelle: werbende Prsseinformation Sanorell Pharma, 17.5.2018



Vorsicht, es drohen drastische Strafen! 
Thymustherapie ist aber weiter legal möglich

Was bei der Eigenherstellung von Arzneimittel aus tierischem Gewebe beachtet werden muss:

Sanorell Pharma liegen aktuell Informationen vor, wonach die ärztliche Eigenherstellung von Organextrakten (z.B. Thymusextrakte) aus tierischem Ausgangsmaterial rechtswidrig ist, sofern der Arzt nicht über eine Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG verfügt. Mit dieser Rechtsauffassung, die durch gleichlautende, aber noch nicht rechtskräftige Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart (25.02.2016, 4 K 4889/14) und Köln (10.05.2016, 7 K 1627/14) bestätigt wurde, fordern die Aufsichtsbehörden für die Überwachung der Arzneimittelherstellung jetzt Ärzte und Heilpraktiker auf, die Herstellung von Organextrakten aus Gewebe tierischer Herkunft unverzüglich einzustellen. Die Nichtbeachtung der Anordnung wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Insoweit setzen die Aufsichtsbehörden die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Köln nunmehr um.

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Quelle: werbende Presseerklärung Sanorell Pharma, 27.10.2017


Eigenherstellung eines Arzneimittels durch Ärzte setzt zwingend den Bezug des Wirkstoffs von berechtigten Dritten voraus

Bekanntlich sind einige Landesüberwachungsbehörden der Auffassung, dass eine erlaubnisfreie Eigenherstellung eines Arzneimittels zur Anwendung am Patienten durch Ärzte unter anderem nur dann zulässig ist, wenn der zur Arzneimittelherstellung benötigte Wirkstoff von einem Dritten bezogen wird.
Diese Auffassung haben das Verwaltungsgerichte Stuttgart durch Urteil vom 25. Februar 2016 (Az. 4 K 4889/14) und das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 10. Mai 2016 (Az. 7 K 1627/14) bestätigt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: werbende Presseinformation Sanorell Pharma 9.9.2016


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17.11.2024










Ärzte gegen Tierversuche


Innovationen für die Forschung: das NATWorks-Webinar zeigte mehrere Wege zur tierversuchsfreien Wissenschaft
Der bundesweit operierende Verein Ärzte gegen Tierversuche inspiriert mit zukunftsweisendem Online-Seminar

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Quelle:Pressemitteilung Ärzte gegen Tierversuche. Veröffentlicht: 02. Dezember 2024




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Nicht invasive Analysen der Ausatemluft Atemgas-Analysen helfen bei der Diagnostik und dem Therapie-Management von Atemwegserkrankungen.
Das Medizintechnik-Unternehmen Specialmed hat sich auf Atemgas-Analysen spezialisiert und bietet Ärzten und Betroffenen kleine und handliche  Atemgas-Analyse-Geräte an.
Schwerpunkte des Anwendungs-Spektrums sind der  zum Management einer Asthma- und COPD-Therapie geeignete FeNO-Atemtest - und der  H2-Atemtest.  Dieser H2-Atemtest ermöglicht die schnelle Diagnose der weit verbreiteten Laktose-Unverträglichkeit.
Nützlich ist auch der ToxCO-II- Atemtest, da er die zuverlässige und schnelle Erkennung von leicht zu übersehenen, lebensbedrohlichen  Kohlenmonoxid-Vergiftungen ermöglicht.
Dieser Test unterstützt die Rauchenentwöhnung und senkt bei Ex-Rauchern das Rückfall-Risiko.

Website Specialmed (in deutscher Sprache)
Atemgas Analysen (in deutscher   Sprache)
Atemgas Analyse Geräte (in deutscher   Sprache)
Nobreath für FeNo-Atemtest (in deutscher   Sprache)
Specialmed Gastrolyzer H2 Atemtest   (in deutscher   Sprache)
Rauchenentwöhnung mit Smokerlyser (in deutscher   Sprache)







Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (EbM-Netzwerk) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, die sich mit Theorie und Praxis der Evidenzbasierten Medizin (EbM) beschäftigt.

Das Netzwerk dient dem fachlichen Austausch der an EbM Interessierten durch Unterhaltung einer webbasierten Informations- und Kommunikationsplattform und der Fachzeitschrift Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ).  Evidence-based Nursing (EbN) ist im EbM-Netzwerk seit 2002 durch den Fachbereich Pflege und Gesundheitsförderung vertreten.

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Immer mehr Firmen haben die überaus lukrative Marktlücke "Kater nach Alkoholexzess" entdeckt und vermarkten Produkte, die den "Alkohol-Kater" lindern oder ganz verhindern sollen.

Das US-Magazin WIRED hat die wichtigsten Anti-Kater-Produkte vorgestellt . 
Am bekanntesten ist das Produkt
Myrkl des schwedischen Probiotika-Herstellers De Faire Medical
Myrkl  ist ein Nahrungsergänzungsmittel, das die Wirksubstanz AB001 (a probiotic nutritional supplement) enthält, die dafür sorgen soll,  dass der Blut-Alkohol bereits im Darm  durch Aufspaltung "entschärft" wird - also bevor er die Leberzellen erreicht und schädigen kann. 

mehr lesen (in englischer   Sprache)
Quelle:WIRED,31.12.2022
mehr lesen (in englischer   Sprache)
Quelle:De Faire Medical 2022

 






Wenn das Vitamin Folsäure fehlt, können Kinder lebensgefährlich krank zur Welt kommen

Ein Mangel an dem Vitamin Folsäure sollte schon vor Beginn einer Schwangerschaft durch die Einnahme von freiverkäuflichen Folsäure-Tabletten ausgeglichen werden. Der Grund für diesxen Rat: bei einem Mangel an Folsäure drohen dem ungeborenen Kind schwere Missbildungen.

mehr Informationen (in deutscher   Sprache)







Die deutsche Sektion der mit dem Friedens-Nobelpreis ausgezeichneten Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) hat bereits  8.000 Mitglieder

Die Organisation  ist ein internationaler Zusammenschluss von Human-, Tier- und Zahnärzten, die sich für ein völliges Verbot atomarer Waffen einsetzt.
Die deutsche IPPNW-Sektion ist die größte berufsbezogene Friedensorganisation.

mehr lesen (in deutscher   Sprache)
Quelle:IPPNW Deutschland – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.



 

 

 

 

 

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Unternehmen und Personen können hier die Mitglieder ihrer Zielgruppen über ihre Kompetenzgebiete in Therapie und Diagnostik  - sowie die angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen informieren.
24.6.2024






Bio-Nutzhanf-Produkte sollen bei Mensch und Tier die Kräfte der Natur nutzen. und sind in Deutschland bei Beachtung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen teilweise bei Erwachsenen zum Konsum freigegeben.

Innovative Unternehmen stellen in  enger Kooperation mit  engagierten  Bio-Landwirten - Cannabis-Bio-Produkte her, die ausschließlich aus EU-zertifiziertem
Bio-Saatgut
gezogen werden.
Sie enthalten naturbelassene Pflanzenbestandteile wie CBD (Cannabidiol , CBG (Cannabigerol ) oder THC (Tetrahydrocanabinol) -   Substanzen, die je nach Zuchtlinie,  ein unterschiedlich großes Abhängigkeits-Potential haben..











Wenn das essentielle Vitamin Folsäure fehlt, können Kinder lebensgefährlich krank zur Welt kommen.

Ein Mangel an dem Vitamin Folsäure sollte daher schon vor Beginn einer Schwangerschaft durch die Einnahme von rezeptfrei als Nahrungsergänzungsmittel zu erwerbende Folsäure-Tabletten ausgeglichen werden.
mehr Informationen , (in deutscher   Sprache)
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Unternehmen haben mit dem Thema "Kater nach Alkoholexzess" eine Marktlücke entdeckt. und bieten Problemlösungen an.

Diese Wirkstoff-Mixturen enthalten Enzyme, Proteine sowie Vitamine und wichtige Spurenelemente.  

Am bekanntesten ist das in vielen Medien vorgestellte Produkt Myrkl des schwedischen Probiotika-Herstellers
De Faire Medical.  

Myrkl ist ein  frei verkäufliches Nahrungsergänzungsmittel, das die Wirksubstanz AB001 enthält.   Diese soll dafür sorgen,  dass der aufgenommene Alkohol bereits im Darm  "aufgespalten" wird -  bevor er Leber-Zellen schädigt und den unangenehmen  "Alkohol-Kater" auslöst.

mehr lesen (in englischer   Sprache)
Quelle: WIRED, 31.12.2022

mehr lesen (in englischer   Sprache)
Quelle: De Faire Medical, 2022








Weltweit helfen viele ehrenamtlich tätige Idealisten sehbehinderten Menschen mit Hilfe der  kostenlosen Smartphone- APP
"Be My Eyes"
  innerhalb von Sekunden  die kleinen und großen Tücken des Alltags besser zu bewältigen.

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Atemgas-Analysen helfen bei der Diagnostik und dem Therapie-Management zahlreicher Erkrankungen der Atemwege wie beispielsweise Asthma.


Das Medizintechnik-Unternehmen Specialmed hat sich seit Jahren auf Atemgas-Analysen spezialisiert und bietet Ärzten und Patienten  kleine und leicht zu bedienende Atemgas-Analyse-Geräte  an.

Schwerpunkte des Anwendungs-Spektrums dieser  Geräte sind der FeNO-Atemtest zur Asthma-Diagnose und dem selbst für Ärzte schwierigen  Management der oft komplizierten Asthma-Therapie.

Der H2 Atemtest, u.a. zur Diagnose einer Laktose-Unverträglichkeit und der ToxCO-II Atemtest zur Erkennung von Kohlenmonoxid- Vergiftungen und zur  Raucherentwöhnung.

Website Specialmed
(in deutscher Sprache)

Atemgas Analysen
(in deutscher   Sprache)


Nobreath für FeNo-Atemtest
(in deutscher   Sprache)


Gastrolyzer zum H2 Atemtest  
(in deutscher   Sprache)


Rauchentwöhnung mit Smokerlyser

(in deutscher   Sprache)








Anwendung von Thymus-Medikamenten in der Alternativmedizin:

Eine Behandlung mit  und die Herstellung von Thymus-Peptiden ist laut zahlreicher Urteile deutscher Gerichte weiter legal möglich - solange die Medikamente von den Therapeuten nicht gespritzt (parenteral) werden.

In den Apotheken rezeptfrei erhältliche Thymus-Homöopathika sind  in Form von Spritzenkuren ein für die Tumor-Begleittherapien und die Vorbeugung bzw. Therapie einer Immunschwäche geeigneter Ersatz für die nun vom Gesetzgeber untersagten Thymus-Peptid-Spritzen.