THYMUS-THERAPIE

die Heilkräfte der Natur und des eigenen Körpers bewußt nutzen

- ein Projekt des Info-Netzwerk Medizin 2000 -

www.thymus-therapie.de

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07.02.2025









Aktuelle News zum Thema
Eigenherstellung von Thymus-Pepiden -
aktuelle Rechtslage 2016 - 2020



15.09.2020
Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit:

Arzt darf Arzneimittel herstellen, sofern der dafür verwendete Wirkstoff tierischer Herkunft von einem Dritten stammt, der Inhaber einer Herstellungserlaubnis für diesen Wirkstoff ist

Die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Aufsichtsbehörden forderten im Mai 2012 einzelne Ärzte und Heilpraktiker auf, die Herstellung von Arzneimitteln aus Gewebe tierischer Herkunft unverzüglich einzustellen. Sie begründeten dies damit, dass der Herstellung eines Arzneimittels stets die Herstellung eines Wirkstoffs voraus gehen muss, für die eine Erlaubnis notwendig ist, die jedoch bei den betroffenen Ärzten und Heilpraktikern nicht vorlag. Dieser Ansicht schloss sich unter anderem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 9 S 1071/16) an. Dagegen hat der betroffene Arzt beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt, die jetzt zurückgewiesen wurde
(Az. 3 C 10.18).

Was war geschehen?


Die Aufsichtsbehörden für die Überwachung der Arzneimittelherstellung untersagten Ärzten und Heilpraktikern die Herstellung von Arzneimitteln aus Gewebe tierischer Herkunft, wenn der dafür verwendete Wirkstoff ohne Erlaubnis hergestellt wurde. Gegen diese Untersagung hatte der betroffene Arzt beim Verwaltungsgericht Stuttgart (25.02.2016, Az. 4 K 4889/14) Klage eingereicht. Damit schloss sich das Gericht dem Rechtsstandpunkt der Aufsichtsbehörden an: Die ärztliche Eigenherstellung eines Arzneimittels ist selbst dann nicht erlaubt, wenn diese unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung eines Arztes oder Heilpraktikers zur Anwendung bei seinen Patienten erfolgt, dafür aber kein mit Erlaubnis hergestellter Wirkstoff verwendet wird.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat der betroffene Arzt Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt, die von den Mannheimer Richtern unter anderem mit dieser Begründung zurückgewiesen wurde (13.03.2018, Az. 9 S 1071/16):

> Die Herstellung eines Wirkstoffs aus tierischem Gewebe bedarf einer gesonderten Erlaubnis (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG). Dies ist dadurch begründet, dass die Herstellung von Wirkstoffen tierischer Herkunft aufgrund deren besonderen Gefährdungspotentials entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erfordert.

> Die erlaubnisfreie Herstellung eines Arzneimittels tierischen Ursprungs und die vorausgehende Herstellung des dafür benötigten Wirkstoffs (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG) sind grundsätzlich zwei getrennte Schritte.

> Die Ausnahme der erlaubnisfreien Eigenherstellung eines Arzneimittels durch einen Arzt ("Ärzteprivileg") unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung für die eigenen Patienten (§ 13 Abs. 2b AMG) bezieht sich nur auf die der Wirkstoffherstellung nachgeschaltete Arzneimittelherstellung, wenn dafür ein mit Erlaubnis hergestellter Wirkstoff verwendet wird.

> Werden für die Herstellung eines Arzneimittels aus tierischem Gewebe ohne Erlaubnis hergestellte Wirkstoffe verwendet, ist das strafbar (§ 96 Nr. 4 AMG). Dies hat zur Folge, dass der ein Arzneimittel herstellende Arzt oder Heilpraktiker für die vorgeschaltete Herstellung des Wirkstoffs tierischer Herkunft entweder selbst eine Herstellungserlaubnis besitzen oder diesen Wirkstoff von einem Dritten erwerben muss, der für die Herstellung des Wirkstoffs die geforderte Erlaubnis besitzt.

Gegen die Abweisung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat der klagende Arzt beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt. Diese wiesen die Leipziger Richter jetzt nach mündlicher Verhandlung am 3. September 2020 zurück (Az. 3 C 10.18).

Was für Folgen hat das?


Für die Herstellung einer Thymus-Peptid-Lösung zur Injektion durch einen Arzt oder Heilpraktiker bedeutet dies, dass der Vorgang nur dann straffrei ist, wenn der Arzt oder Heilpraktiker dazu einen mit Erlaubnis hergestellten Wirkstoff verwendet. Da er in der Regel selbst dafür keine Erlaubnis hat, muss er diesen Wirkstoff von einem Dritten verwenden, der für die Wirkstoffherstellung eine Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG besitzt und diesen Wirkstoff GMP-konform herstellt.
Dies trifft zu, wenn der Wirkstoff für die Herstellung einer Thymus-Peptid-Lösung zur Injektion von Sanorell Pharma in Bühl verwendet wird. Das Unternehmen ist nach derzeitigem Kenntnisstand in Deutschland der einzige Inhaber einer Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG zur Herstellung des dafür benötigten Wirkstoffs aus Kalbsthymus. Ferner ist Sanorell Pharma Inhaberin einer von der EDQM (European Directorate for the Quality of Medicines) ausgestellten Bescheinigung (Certificate of Suitability CEP oder CoS) für Kalbsthymus-Peptidlösungen, wonach die Qualität des Wirkstoffs, der in der Betriebsstätte Bühl von Sanorell Pharma hergestellt wurde, anhand der Monographie Nr. 1483 des Europäischen Arzneibuchs geprüft werden kann. Erst das zusammen gibt den herstellenden und anwendenden Ärzten oder Heilpraktikern die rechtliche Sicherheit, keine strafbare Handlung zu begehen.




Thymus-Therapie weiter legal möglich

Wer ohne eine Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 S. 1 AMG einen Wirkstoff tierischen Ursprungs  herstellt, macht sich gemäß § 96 Nr. 4 AMG strafbar. Ärzte, die eine Thymus-Therapie mit Thymuspeptiden durchführen wollen, müssen zu ihrer eigenen Rechtssicherheit darauf achten, dass Sie nur Wirkstoffe tierischen Ursprungs verwenden, die zum einen mit Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AMG hergestellt werden und zum anderen zertifiziert sind. Vor diesem Hintergrund können Therapeuten ihre Thymus-Peptid-Lösung zur Injektion weiterhin unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung in den GMP-konformen Räumen von Sanorell Pharma herstellen.

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Quelle: werbende Presseerklärung Sanorel Pharma, 12.6.2018

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Berufung gegen das Urteil des VG Stuttgart vom 25. Februar 2016 (Az. 4 K 4889/14) zurück

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Berufungsurteil vom 13.03.2018 (9 S 1071/16) festgestellt: Die Ausnahmeregelung des § 13 Abs. 2b AMG erlaubt einem Arzt die Herstellung eines Arzneimittels, nicht aber die Herstellung des vorgeschalteten Wirkstoffs tierischen Ursprungs.

Ärzte, die eine Thymus-Therapie mit Thymus-Peptiden durchführen wollen, müssen zu ihrer eigenen Rechtssicherheit darauf achten, dass Sie nur Wirkstoffe tierischen Ursprungs verwenden, die zum einen mit Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AMG hergestellt werden und zum anderen zertifiziert sind.

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Quelle: werbende Prsseinformation Sanorell Pharma, 17.5.2018



Vorsicht, es drohen drastische Strafen! 
Thymustherapie ist aber weiter legal möglich

Was bei der Eigenherstellung von Arzneimittel aus tierischem Gewebe beachtet werden muss:

Sanorell Pharma liegen aktuell Informationen vor, wonach die ärztliche Eigenherstellung von Organextrakten (z.B. Thymusextrakte) aus tierischem Ausgangsmaterial rechtswidrig ist, sofern der Arzt nicht über eine Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 AMG verfügt. Mit dieser Rechtsauffassung, die durch gleichlautende, aber noch nicht rechtskräftige Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart (25.02.2016, 4 K 4889/14) und Köln (10.05.2016, 7 K 1627/14) bestätigt wurde, fordern die Aufsichtsbehörden für die Überwachung der Arzneimittelherstellung jetzt Ärzte und Heilpraktiker auf, die Herstellung von Organextrakten aus Gewebe tierischer Herkunft unverzüglich einzustellen. Die Nichtbeachtung der Anordnung wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Insoweit setzen die Aufsichtsbehörden die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Köln nunmehr um.

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Quelle: werbende Presseerklärung Sanorell Pharma, 27.10.2017


Eigenherstellung eines Arzneimittels durch Ärzte setzt zwingend den Bezug des Wirkstoffs von berechtigten Dritten voraus

Bekanntlich sind einige Landesüberwachungsbehörden der Auffassung, dass eine erlaubnisfreie Eigenherstellung eines Arzneimittels zur Anwendung am Patienten durch Ärzte unter anderem nur dann zulässig ist, wenn der zur Arzneimittelherstellung benötigte Wirkstoff von einem Dritten bezogen wird.
Diese Auffassung haben das Verwaltungsgerichte Stuttgart durch Urteil vom 25. Februar 2016 (Az. 4 K 4889/14) und das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 10. Mai 2016 (Az. 7 K 1627/14) bestätigt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: werbende Presseinformation Sanorell Pharma 9.9.2016


Werbung im Info-Netzwerk Medizin 2000

Hier haben im Gesundheitswesen tätige Personen, Organisationen und  Unternehmen die Möglichkeit,  auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen - bzw. für Produkte und Dienstleistungen zu werben.

Die große Zahl zusätzlich generierter zuweisender Qualitäts-Backlinks optimiert innerhalb weniger Tage im Internet die Sichtbarkeit der Informationen der Kooperationspartner.
13.03.2025






Weltweit helfen viele ehrenamtlich tätige Idealisten mit Hilfe der kostenlosen Smartphone-App Be My Eyes sehbehinderten, bzw. blinden Menschen - innerhalb weniger Sekunden und in über hundert Sprachen - die Tücken des Alltags besser zu meistern.

mehr lesen (WIKIPEDIA in deutscher  Sprache)
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Nicht invasive Analysen der Ausatemluft helfen bei der Diagnostik und dem Therapie-Management von Atemwegserkrankungen wie Asthma und COPD.
 
Das Medizintechnik-Unternehmen Specialmed hat sich auf Atemgas-Analysen spezialisiert und bietet Therapeuten und betroffenen Patienten  kleine, leicht zu bedienende   Atemgas-Analyse-Geräte an.
Schwerpunkte der  Anwendung sind der zum Management einer Asthma- und COPD-Therapie geeignete FeNO-Atemtest - und der  H2-Atemtest, der eine schnelle und unkomplizierte  Diagnose einer  Laktose-Unverträglichkeit dient.

Nützlich ist auch der ToxCO-II- Atemtest, da er die  Erkennung von leicht zu übersehenen, lebensbedrohlichen  Kohlenmonoxid-Vergiftungen ermöglicht.
Dieser Test unterstützt auch die Rauchenentwöhnung und senkt bei Ex-Rauchern das ständig vorhandene Rückfall-Risiko.

Wichtige Info-Links:

Website Specialmed

Atemgas Analysen

Atemgas Analyse Geräte

Nobreath für den FeNo-Atemtest


Gastrolyzer für den H2 Atemtest

Smokerlyser u.a. für die Raucherentwöhnung






Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (EbM-Netzwerk) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, die sich mit Theorie und Praxis der Evidenzbasierten Medizin (EbM) beschäftigt.

Das Netzwerk dient dem fachlichen Austausch der an EbM Interessierten durch Unterhaltung einer webbasierten Informations- und Kommunikationsplattform und der Fachzeitschrift Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ).  Evidence-based Nursing (EbN) ist im EbM-Netzwerk seit 2002 durch den Fachbereich Pflege und Gesundheitsförderung vertreten.

mehr lesen (in deutscher   Sprache)





Atomkriegsgefahr - aufgrund des Russland-/Ukraine-Konflikts so aktuell wie seit Jahrzehnten nicht.
Die deutsche Sektion der mit dem Friedens-Nobelpreis ausgezeichneten Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung eines Atomkrieges (IPPNW) hat heute  mehr als 8.000 Mitglieder

Die Organisation  IPPNW ist ein internationaler Zusammenschluss von Human-, Tier- und Zahnärzten, die sich für ein völliges Verbot atomarer Waffen einsetzt.
Die deutsche IPPNW-Sektion ist die größte berufsbezogene Friedensorganisation.

mehr lesen (in deutscher   Sprache)
Quelle:IPPNW Deutschland – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.



Immer mehr im Gesundheitssektor engagierte Unternehmen haben die Marktlücke "Kater nach Alkoholexzess" entdeckt und vermarkten die unterschiedlichsten  Produkte, die den gefürchteten "Alkohol-Kater"  verhindern sollen.

Am bekanntesten ist das Produkt Myrkl des schwedischen Probiotika-Herstellers De Faire Medical.
Myrkl  ist ein Nahrungsergänzungsmittel, das die Wirksubstanz  AB001  enthält, die dafür sorgt,  dass der im Blut enthaltene Alkohol bereits im Darm  durch Aufspaltung "entschärft" wird - also bevor er die Leberzellen erreichen und schädigen kann - und bevor die Spaltprodukte einen mit Kopfschmerz und Übelkeit verbundenen "Alkohol-Kater" auslösen können.








Wenn das Vitamin Folsäure fehlt, können Kinder mit lebensgefährlichen Missbildungen zur Welt kommen

Ein Mangel am Vitamin Folsäure sollte daher sicherheitshalber schon vor Beginn einer Schwangerschaft durch die Einnahme von freiverkäuflichen Folsäure-Tabletten ausgeglichen werden.






Grausame Tierversuche: Noch immer leiden Millionen von Tieren aufgrund medizinisch sinnloser Tierversuche, deren Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragbar sind. 
Besonders inhuman und moralisch verwerflich sind Versuche an Affen, die zur Familie der Primaten gehören -  den engsten Verwandten der Menschen.

Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)hat die Tierversuchszahlen für das Jahr 2023 veröffentlicht.

Insgesamt wurden 3.501.693 Tieren statistisch erfasst -  darunter 1.456.562 Tiere, die direkt in Versuchen eingesetzt wurden. Für den bundesweit tätigen Verein "Ärzte gegen Tierversuche" (ÄgT) sind die neuen Daten ein abermaliger erschütternder Weckruf.

mehr sehen (in deutscher   Sprache)
Quelle:Pressemitteilung Ärzte gegen Tierversuche, 12.12. 2024



 

 

 

 

 

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WERBUNG INFO-NETZWERK MEDIZIN 2000


Im Bereich des Gesundheitswesens tätige Personen und  Unternehmen können hier  über ihre Anliegen wie Meinungen zu gesundheitspolitischen Themen, über besondere Kompetenzgebiete, soziales Engagement sowie angebotene  Produkte bzw. Dienstleistungen werbend informieren.
29.1.2025





Bio-Nutzhanf-Produkte sollen bei Mensch und Tier bei Gesundheitsstörungen die Kräfte der Natur unterstützen.

Innovative Unternehmen stellen in  enger Kooperation mit  engagierten  Bio-Landwirten -  Cannabis-Bio-Produkte her, die ausschließlich aus EU-zertifiziertem Bio-Saatgut gezogen werden.

Diese enthalten naturbelassene,   stoffwechselaktive Pflanzenbestandteile wie unter anderem Cannabidiol (CBD), Cannabigerol (CBG) oder  das psychoaktive Tetrahydrocanabinol (THC).







Wenn im Blut werdender Mütter zu geringe Mengen des Schutz-Vitamins Folsäure enthalten sind,   können die Kinder Kinder mit schwersten, lebensgefährlichen Missbildungen zur Welt kommen.

Ein Mangel an Vitamin Folsäure muß daher unbedingt schon vor Beginn einer geplanten Schwangerschaft durch die vorbeugende Einnahme von in jeder Apotheke rezeptfrei erhältlicher Folsäure-Tabletten beseitigt werden.






Unternehmen haben mit dem populären Thema "Kater nach Alkoholexzess" eine Marktlücke entdeckt. und bieten zur Vorbeugung von Schwindel, Übelkeit und quälenden Kopfschmerzen die  unterschiedlichsten Wirkstoff-Kombinationen an.


Diese  nicht standardisierten Wirkstoff-Mixturen enthalten u.a. Enzyme, Proteine sowie Vitamine und Spurenelemente.  
Am bekanntesten ist das Nahrungsergänzungsmittel  Myrkl des schwedischen Probiotika-Herstellers
De Faire Medical.  
Myrkl ist ohne Rezept frei verkäuflich und enthält den bioaktiven Wirkstoff  AB001 der nach Herstellerangaben dafür sorgt , dass der im Blut gelöste Alkohol bereits im Darm  "aufgespalten" wird -  bevor er  Leber-Zellen schädigen und am Morgen danach  den gefürchteten  "Alkohol-Kater" auslösen kann.






Weltweit helfen viele ehrenamtlich tätige Idealisten sehbehinderten Menschen mit Hilfe der  kostenlosen Smartphone- APP
"Be My Eyes"
  die Herausforderungen des Alltags besser zu bewältigen.




Atemgas-Analysen helfen bei der Diagnostik und dem Therapie-Management von weit verbreiteten Erkrankungen der Atemwege wie chronischer Bronchitis, Asthma. oder COPD


Das angesehene Medizintechnik-Unternehmen Specialmed hat sich seit vielen Jahren auf  Atemgas-Analysen  spezialisiert und bietet Therapeuten und betroffenen Patienten  kleine und leicht zu bedienende Atemgas-Analyse-Geräte  an.

Schwerpunkte der Anwendung sind der FeNO-Atemtest zur Asthma-Diagnose und dem schwierigen  Management der Asthma-Therapie.

Der H2 Atemtest, u.a. zur Diagnose einer Laktose-Unverträglichkeit und der ToxCO-II Atemtest zur Erkennung von Kohlenmonoxid- Vergiftungen und zur  Raucherentwöhnung.

Wichtige Links sind hier aufgelistet:
Website Specialmed
Atemgas Analysen
Nobreath für FeNo-Atemtest
Gastrolyzer für den H2 Atemtest  
Smokerlyser für die Raucherentwöhnung



Anwendung von Thymus-Medikamenten in der Alternativmedizin:

Eine Behandlung mit  und die Herstellung von Thymus-Peptiden ist laut zahlreicher Urteile deutscher Verwaltungsgerichte weiter legal möglich - solange die Medikamente nicht gespritzt (in parenteraler Form also) werden.

In den Apotheken rezeptfrei erhältliche Thymus-Homöopathika sind  in Form beliebter Spritzenkuren ein für die Tumor-Begleittherapien und für die Vorbeugung bzw. Behandlung einer Immunschwäche geeigneter Ersatz für die früher weit verbreitete Thymus-Peptid-Spritzen.



Schreckliche Tierqual: 

Noch immer leiden Jahr für Jahr Millionen Tiere aufgrund medizinisch sinnloser Tierversuche -  obgleich deren Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragbar und daher völlig nutzlos sind.
Besonders abzulehnen sind grausame  Versuche an Affen  aus der Familie der Primaten - den engsten Verwandten der Menschen - die wie diese  Angst, Schmerzen und Stress  empfinden.
Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) hat die Tierversuchszahlen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Insgesamt wurden in Deutschland mehr als  3.500.000 mißbrauchte Tiere statistisch erfasst.
Für den mitgliederstarken, bundesweit tätigen Verein Ärzte gegen Tierversuche sind diese erschreckend hohen Zahlen ein erneuter Weckruf.