Siegburg/Berlin 14. März 2008 – Krankenhäuser, die bei
der Kniegelenk-Totalendoprothesen-Operation (Knie-TEP) die vom
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung
eingeführte Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr erfüllen,
erzielen eine deutlich bessere Behandlungsqualität als Krankenhäuser,
die diese Operation weniger häufig vornehmen. Dies ist ein Teilergebnis
einer vom G-BA in Auftrag gegebenen und vom Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) geförderten Begleitforschung zur Einführung
von Mindestmengen, deren Resultate am Freitag in Berlin vorgestellt
wurden.
Zudem stellte
sich bei der Untersuchung heraus, dass außer zur Knie-TEP noch
keine wissenschaftlich fundierten Aussagen zur Angemessenheit
der Mindestmengen insgesamt getroffen werden können. „Dies liegt
vor allem daran, dass diese noch nicht umfassend umgesetzt werden
und insofern eventuelle Auswirkungen auf die Krankenhäuser und
die Ergebnisqualität nur im Ansatz meßbar sind“, sagte Professor
Dr. Max Geraedts aus Düsseldorf, der die Federführung des Forschungsprojektes
übernommen hat. Er sprach sich dafür aus, die Auswirkungen der
Mindestmengenregelung nach vorheriger Festlegung von Qualitätskriterien
weiterhin zu beobachten und auszuwerten.
Eine Kurzfassung
der Ergebnisse des Begleitforschungs-Projekts wird auf der Internetseite
www.g-ba.de
veröffentlicht.
Im Jahr 2004
waren bundesweit rund ein Viertel der deutschen Akutkrankenhäuser
und etwa 23 000 Patientinnen und Patienten von Mindestmengen
betroffen. Ab dem Jahr 2006 kamen rund 1000 Kliniken und 120
000 Patientinnen und Patienten durch die Einführung der Mindestmenge
bei der Knie-TEP hinzu. Nicht alle Krankenhäuser erfüllten die
geforderten Eingriffszahlen, teilweise aufgrund von Ausnahmeregelungen.
Das auf eine
Dauer von zwei Jahren angelegte und mit einem Finanzvolumen
von 180 000 Euro ausgestattete Projekt hatte am 1. Dezember
2005 begonnen.
Der G-BA hat
in seiner Mindestmengenvereinbarung seit dem Jahr 2004 die folgenden
Mindestmengen der von einem Krankenhaus jährlich durchzuführenden
Eingriffe festgelegt:
-
Lebertransplantation
(inkl. Teilleber-Lebendspende); jährliche Mindestmenge pro
Krankenhaus: 20
-
Nierentransplantation
(inkl. Lebendspende); jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus:
25
-
Komplexe
Eingriffe am Organsystem Ösophagus; jährliche Mindestmenge
pro Krankenhaus: 10
-
Komplexe
Eingriffe am Organsystem Pankreas; jährliche Mindestmenge
pro Krankenhaus: 10
-
Stammzelltransplantation;
jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus:25
-
Kniegelenk-Totalendoprothese
(Knie-TEP), jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 50
Krankenhäuser,
die die Werte nicht erreichen, dürfen die entsprechenden Operationen
nicht mehr anbieten.
Der G-BA hat
den gesetzlichen Auftrag, einen Katalog planbarer Leistungen
zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses
in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig
ist. Für diese Leistungen sollen Mindestmengen festgelegt werden.
Die aktuelle Mindestmengenvereinbarung ist auf der Internetseite
des G-BA unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/5/