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Die großen Killer der Kinder - Diphtherie und Polio - sind
besiegt. Allenfalls in Entwicklungsländern stirbt das eine
oder andere Kind daran. Zu verdanken ist diese einmalige Erfolgsgeschichte
den Schutzimpfungen.
Doch der Erfolg hat dazu geführt, dass heutzutage kaum noch
jemand Kinderkrankheiten ernst nimmt. Die Folge: Impfungen werden
nicht im erforderlichen Maß und das heißt über
90 Prozent durchgeführt.
Nicht nur in der Bevölkerung herrschen mitunter große
Vorbehalte gegen Impfungen. Auch Ärzte halten Impfungen für
überflüssig und raten ihren Patienten davon ab. Damit
begeben sie sich juristisch auf gefährliches Terrain. Denn
erkrankt ein Patient an einer durch Impfung vermeidbaren Krankheit,
könnte er seinen Arzt haftbar machen.
Kassenärzte müssen ihre Patienten nach den Stand der
Wissenschaft (in diesem Fall nach den STIKO-Empfehlungen) impfen
und auch dahingehend beraten unabhängig davon, welche
Meinung sie persönlich vertreten. Anders verhält es
sich bei Privatpatienten. Hier ist der Arzt nicht verpflichtet,
zu impfen.
Aber: Jeder ärztliche Eingriff - so auch Impfung - stellt
aus juristischer Sicht erst einmal eine Körperverletzung
dar. Der Patient muss also sein Einverständnis dazu geben.
Er kann Impfungen generell oder auch teilweise ablehnen.
Dies ist dem Arzt nicht gestattet. Möchte er von den STIKO-Empfehlungen
abweichen, muss er dies im Einzelfall genau begründen können.
Diese Begründung muss nach vollziehbar sein und dokumentiert
werden.
Mit solchen und ähnlichen Problemen beschäftigt sich
V. Klippert, U. Röper und R. Riedl-Seifert in ihrem Buch
Impfen und Recht, erschienen im Zuckschwerdt-Verlag,
München 2003.
Es ist die erste Publikation, die die rechtliche Seite rund ums
Impfen umfassend beleuchtet.
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