Presseinformation
Anthroposophische
Mistelpräparate
bei Krebs im gesamten Krankheitsverlauf erstattungsfähig
Sozialgericht Düsseldorf entscheidet: Anthroposophische Mistelpräparate
können uneingeschränkt verordnet werden. Die Kosten
dafür sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen.
Nun
ist es auch gerichtlich entschieden: Ärzte können ihren
Krebspatienten anthroposophische Mistelpräparate (z. B. Iscador)
schon unmittelbar nach der Diagnosestellung und für den gesamten
Krankheitsverlauf verordnen. Die entstehenden Kosten werden von
der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Dies
entschied am 1. März 2005 das Sozialgericht Düsseldorf
in einem Hauptsacheverfahren. Eine an Krebs erkrankte Patientin
hatte die Barmer Ersatzkasse verklagt, da sie die Kosten für
ihre Misteltherapie nicht erstatten wollte. Ihre Ablehnung der
Kostenübernahme hat die Krankenkasse damit begründet,
dass Mistelpräparate nur in der "palliativen" Krebstherapie
erstattungsfähig seien, das heißt, wenn die Krankheit
bereits fortgeschritten ist und sich bereits Metastasen gebildet
haben, nicht aber schon vorher, also unmittelbar nach Diagnosestellung.
Eine solche Einschränkung auf die palliative Therapie, so
entschied das Sozialgericht, gilt nur für phytotherapeutische
und nicht für anthroposophische Mistelpräparate, die
in vollem Umfang während des gesamten Krankheitsverlaufs
verordnungs- und somit erstattungsfähig sind.
Nur
wenige Tage zuvor hatte das Bundesministerium für Gesundheit
und soziale Sicherung (BMGS) eine angestrebte Änderung der
Arznei-mittelrichtlinie durch den gemeinsamen Bundesausschuss
(GBA) beanstandet und im Rahmen seiner Rechtsaufsicht abgelehnt.
Diese Änderung sah vor, dass die Einschränkung der Verordnungsfähigkeit
nicht nur für phytotherapeutische, sondern auch für
anthroposophische Mistelpräparate zu gelten habe.
Damit steht nun zweifelsfrei fest: Anthroposophische Mistelpräparate
sind bei Krebserkrankungen uneingeschränkt verordnungs- und
erstattungsfähig.
Eine
besondere Qualifikation des verordnenden Arztes ist damit nicht
verbunden. Die Verordnungsentscheidung muss lediglich durch den
anthroposophischen Therapieansatz motiviert sein.
Wenn
Sie weitere Informationsmaterialien zur Misteltherapie wie z.
B. die Broschüre "Informationen für Krebspatienten
- Schwerpunkt Misteltherapie" wünschen, können
Sie diese kostenlos über die Website www.einechancemehrbeikrebs.de
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Bei
weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr.
Bettina Arnold-v. Versen
Redakteurin Onkologie
WELEDA AG
Möhlerstr. 3
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel.: 07171 / 919 325
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