|
Pressemitteilung
BfArM
Zulassungsbehörde
(BfArM)ordnet Ruhen der Zulassung für alle Clobutinol-haltigen
Arzneimittel an
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
hat am 31. August 2007 das Ruhen der Zulassung für alle Clobutinol-haltigen
Arzneimittel angeordnet. Clobutinol-haltige Arzneimittel dürfen
danach ab sofort nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Patienten
werden aufgefordert, Clobutinol-haltige Arzneimittel nicht länger
einzunehmen.
Der Grund für diese Sicherheitsentscheidung ist, dass dem
BfArM vom Zulassungsinhaber des Originalarzneimittels
ganz neue Informationen und Daten vorgelegt wurden, die in seltenen
Fällen ein Potenzial von Clobutinol für die Auslösung von Herzrhythmusstörungen
annehmen lassen. Schwere Formen solcher Herzrhythmusstörungen
(Torsades de pointes) sind lebensbedrohlich.
Das
BfArM hatte zu diesem Risikoverdacht entsprechende experimentelle
und klinische Untersuchungen angefordert. Es bewertet, ebenso
wie der Originalhersteller, das Nutzen-Schaden-Verhältnis von
Clobutinol auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse so, dass
ein weiterer Vertrieb und die Anwendung dieser Arzneimittel medizinisch
nicht vertretbar sind.
Clobutinol ist ein Wirkstoff zur Behandlung eines trockenen Reizhustens
und wird dafür bereits seit mehr als 40 Jahren eingesetzt. Er
unterliegt nicht der Verschreibungspflicht. Ein deutlich erhöhtes
Risiko für die Auslösung von Herzrhythmusstörungen ist bisher
weder in veröffentlichter Literatur noch aus anderen Informationsquellen
wie z.B. der Nebenwirkungsdatenbank
des
BfArM zu erkennen gewesen.
"Durch die rasche und konsequente Entscheidung des Originalherstellers
und des
BfArM ist im Interesse des Patientenschutzes gehandelt
worden", so der Leiter des
BfArM, Prof. Dr.
Reinhard Kurth, und weiter: "Wir haben die Instrumente, um
bei neuen und unerwarteten Erkenntnissen schnell Arzneimittel-Sicherheitsmaßnahmen
zu treffen."
Nach der Entscheidung des
BfArM für Deutschland wird das gesamte Nutzen-Schaden-Verhältnis
von Clobutinol auch in den für Arzneimittelsicherheit zuständigen
Gremien der EU beurteilt
werden.
Verzögert auftretende Nebenwirkungen nach Beendigung der Einnahme
von Clobutinol sind nicht zu erwarten. Zur weiteren Behandlung
eines trockenen Reizhustens sollte der Rat eines Arztes oder Apothekers
eingeholt werden.
Weitere Informationen einschließlich der Warenzeichen der Clobutinol-haltigen
Arzneimittel sind auf der Webseite des
BfArM (www.bfarm.de/Pharmakovigilanz)
zu finden.
Ausgabejahr:
2007
Erscheinungsdatum:
31.08.2007
|