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2.1.2026

 

 

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PRESSEINFORMATION Fa. Weleda

Misteltherapie bei Krebserkrankungen: Überraschender Ausgang eines Musterprozesses vor dem Bundessozialgericht liefert an Krebs erkrankten Patienten und deren Anwälten entscheidende Argumente.

von Dr. med. Jochen Kubitschek

 

Obgleich die Rechtslage schon lange eindeutig zu sein schien, verweigern  immer wieder einzelne Krankenkassen die Übernahme der Kosten einer die schulmedizinische Krebsbehandlung begleitenden Therapie mitanthroposophischen Mistel-Extrakten. Nun zeigt der Verlauf eines Prozesses vor dem Bundessozialgericht (BSG), dass jene Krankenkassen keine Chance haben Recht zu bekommen, die die Kostenübernahme verweigern.

Auskunft über diesen für die Patienten so wichtigen Vorgang gibt eine Presseinformation der Firma WELEDA, die ein anthroposophisches Mistel-Präparat vertreibt:

 

 

Presseinformation
April 2007



Anthroposophische Mistelpräparate in der adjuvanten Krebstherapie verordnungsfähig

Kurz vor dem Verhandlungstermin am 29. März 2007 wurde von der beklagten Krankenkasse die beim Bundessozialgericht (BSG) eingelegte Revision gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom Juni 2006 zur Erstattungsfähigkeit anthroposophischer Mistelpräparate in der adjuvanten Krebstherapie wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückgezogen. Hieraus geht klar hervor, dass auch das BSG die Erstattung auf Basis des geltenden Rechts bejaht hätte. Somit besteht ein Anspruch auf die Verordnung von anthroposophischen Mistelpräparaten auch in der adjuvanten Krebstherapie.

Das Sozialgericht Dresden hat am 29. Juni 2006 (Az. S 18 KR 534/05) eine gesetzliche Krankenkasse zur Erstattung einer anthroposophischen Misteltherapie (z. B. mit Iscador
®) im Rahmen einer adjuvanten Tumortherapie verurteilt. Es widersprach damit den Ausführungen der Krankenkasse, dass anthroposophische Mistelpräparate entsprechend der Arzneimittelrichtlinie (AMR) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Ziffer 16.4.27 (sog. Ausnahmeliste) nur in der palliativen Tumortherapie zur Verbesserung der Lebensqualität erstattungsfähig seien.

Der vorsitzende Richter des Sozialgerichts Dresden stellte in der Verhandlung klar, dass die gesetzliche Krankenkasse ihrer Versicherten das anthroposophische Mistelpräparat als Kassenleistung in der adjuvanten Tumortherapie hätte zur Verfügung stellen müssen, obwohl es nicht verschreibungspflichtig ist. Dieser Anspruch leite sich aus Ziffer 16.5 der AMR in Verbindung mit Ziffer 16.4.27 AMR ab. Gemäß Ziffer 16.5 AMR kann der Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen, in diesem Fall bei der Diagnose „maligner Tumor“, auch Arzneimittel der anthroposophischen Therapierichtung verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Auch das trifft für die anthroposophische Misteltherapie zu. Außerdem ist dem Gebot der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen.

Durch den Rückzug des Revisionsantrags der beklagten Krankenkasse
wegen mangelnder Erfolgsaussicht steht eindeutig fest, dass das BSG die Erstattung anthroposophischer Mistelpräparate auf Basis des geltenden Rechts bejaht hätte. Damit werden die zukünftigen Erfolgschancen für Krankenkassen, durch gerichtliche Auseinandersetzungen gegen die Erstattung von anthroposophischen Mistelpräparaten vorzugehen, immer geringer.

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Dr. Bettina Arnold-v. Versen
Redakteurin Onkologie
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WELEDA AG
Möhlerstraße 3

Telefax: 07171 / 919 87325
73525 Schwäbisch Gmünd

Internet: www.weleda.de

 


 

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Mehr Informationen  (www.einechancemehrbeikrebs.de) zum Thema
additive Krebstherapie finden Sie hier

 

Weitere Informationen (www.naturheilverfahren-krebstherapie.de) zum Thema Naturheilverfahren in der Krebsbehandlung finden Sie auch hier

Die Original-Presseinformation (www.presseerklaerungen.de)
der  Fa. WELEDA finden Sie hier

Zur Website der Firma Weleda geht es hier

Informationen zu Iscador ®  finden Sie hier

Über diese Webbseite haben Sie Zugriff auf zahlreiche Informationen (Archiv Newsletter) zum Thema Krebstherapie mit dem Mistelextrakt Iscador ®  hier

 

 

 

 

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