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PRESSEINFORMATION Fa. Weleda

Misteltherapie bei Krebserkrankungen: Überraschender Ausgang eines Musterprozesses vor dem Bundessozialgericht liefert an Krebs erkrankten Patienten und deren Anwälten entscheidende Argumente.

von Dr. med. Jochen Kubitschek

 

Obgleich die Rechtslage schon lange eindeutig zu sein schien, verweigern  immer wieder einzelne Krankenkassen die Übernahme der Kosten einer die schulmedizinische Krebsbehandlung begleitenden Therapie mitanthroposophischen Mistel-Extrakten. Nun zeigt der Verlauf eines Prozesses vor dem Bundessozialgericht (BSG), dass jene Krankenkassen keine Chance haben Recht zu bekommen, die die Kostenübernahme verweigern.

Auskunft über diesen für die Patienten so wichtigen Vorgang gibt eine Presseinformation der Firma WELEDA, die ein anthroposophisches Mistel-Präparat vertreibt:

 

 

Presseinformation
April 2007



Anthroposophische Mistelpräparate in der adjuvanten Krebstherapie verordnungsfähig

Kurz vor dem Verhandlungstermin am 29. März 2007 wurde von der beklagten Krankenkasse die beim Bundessozialgericht (BSG) eingelegte Revision gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom Juni 2006 zur Erstattungsfähigkeit anthroposophischer Mistelpräparate in der adjuvanten Krebstherapie wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückgezogen. Hieraus geht klar hervor, dass auch das BSG die Erstattung auf Basis des geltenden Rechts bejaht hätte. Somit besteht ein Anspruch auf die Verordnung von anthroposophischen Mistelpräparaten auch in der adjuvanten Krebstherapie.

Das Sozialgericht Dresden hat am 29. Juni 2006 (Az. S 18 KR 534/05) eine gesetzliche Krankenkasse zur Erstattung einer anthroposophischen Misteltherapie (z. B. mit Iscador
®) im Rahmen einer adjuvanten Tumortherapie verurteilt. Es widersprach damit den Ausführungen der Krankenkasse, dass anthroposophische Mistelpräparate entsprechend der Arzneimittelrichtlinie (AMR) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Ziffer 16.4.27 (sog. Ausnahmeliste) nur in der palliativen Tumortherapie zur Verbesserung der Lebensqualität erstattungsfähig seien.

Der vorsitzende Richter des Sozialgerichts Dresden stellte in der Verhandlung klar, dass die gesetzliche Krankenkasse ihrer Versicherten das anthroposophische Mistelpräparat als Kassenleistung in der adjuvanten Tumortherapie hätte zur Verfügung stellen müssen, obwohl es nicht verschreibungspflichtig ist. Dieser Anspruch leite sich aus Ziffer 16.5 der AMR in Verbindung mit Ziffer 16.4.27 AMR ab. Gemäß Ziffer 16.5 AMR kann der Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen, in diesem Fall bei der Diagnose „maligner Tumor“, auch Arzneimittel der anthroposophischen Therapierichtung verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Auch das trifft für die anthroposophische Misteltherapie zu. Außerdem ist dem Gebot der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen.

Durch den Rückzug des Revisionsantrags der beklagten Krankenkasse
wegen mangelnder Erfolgsaussicht steht eindeutig fest, dass das BSG die Erstattung anthroposophischer Mistelpräparate auf Basis des geltenden Rechts bejaht hätte. Damit werden die zukünftigen Erfolgschancen für Krankenkassen, durch gerichtliche Auseinandersetzungen gegen die Erstattung von anthroposophischen Mistelpräparaten vorzugehen, immer geringer.

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Dr. Bettina Arnold-v. Versen
Redakteurin Onkologie
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WELEDA AG
Möhlerstraße 3

Telefax: 07171 / 919 87325
73525 Schwäbisch Gmünd

Internet: www.weleda.de

 


 

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Mehr Informationen  (www.einechancemehrbeikrebs.de) zum Thema
additive Krebstherapie finden Sie hier

 

Weitere Informationen (www.naturheilverfahren-krebstherapie.de) zum Thema Naturheilverfahren in der Krebsbehandlung finden Sie auch hier

Die Original-Presseinformation (www.presseerklaerungen.de)
der  Fa. WELEDA finden Sie hier

Zur Website der Firma Weleda geht es hier

Informationen zu Iscador ®  finden Sie hier

Über diese Webbseite haben Sie Zugriff auf zahlreiche Informationen (Archiv Newsletter) zum Thema Krebstherapie mit dem Mistelextrakt Iscador ®  hier

 

 

 

 

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Das Netzwerk dient dem fachlichen Austausch der an EbM Interessierten durch Unterhaltung einer webbasierten Informations- und Kommunikationsplattform und der Fachzeitschrift Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ).  Evidence-based Nursing (EbN) ist im EbM-Netzwerk seit 2002 durch den Fachbereich Pflege und Gesundheitsförderung vertreten.

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Atomkriegsgefahr - aufgrund des Russland-/Ukraine-Konflikts so aktuell wie seit Jahrzehnten nicht.
Die deutsche Sektion der mit dem Friedens-Nobelpreis ausgezeichneten Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung eines Atomkrieges (IPPNW) hat heute  mehr als 8.000 Mitglieder

Die Organisation  IPPNW ist ein internationaler Zusammenschluss von Human-, Tier- und Zahnärzten, die sich für ein völliges Verbot atomarer Waffen einsetzt.
Die deutsche IPPNW-Sektion ist die größte berufsbezogene Friedensorganisation.

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Quelle:IPPNW Deutschland – Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.



Immer mehr im Gesundheitssektor engagierte Unternehmen haben die Marktlücke "Kater nach Alkoholexzess" entdeckt und vermarkten die unterschiedlichsten  Produkte, die den gefürchteten "Alkohol-Kater"  verhindern sollen.

Am bekanntesten ist das Produkt Myrkl des schwedischen Probiotika-Herstellers De Faire Medical.
Myrkl  ist ein Nahrungsergänzungsmittel, das die Wirksubstanz  AB001  enthält, die dafür sorgt,  dass der im Blut enthaltene Alkohol bereits im Darm  durch Aufspaltung "entschärft" wird - also bevor er die Leberzellen erreichen und schädigen kann - und bevor die Spaltprodukte einen mit Kopfschmerz und Übelkeit verbundenen "Alkohol-Kater" auslösen können.








Wenn das Vitamin Folsäure fehlt, können Kinder mit lebensgefährlichen Missbildungen zur Welt kommen

Ein Mangel am Vitamin Folsäure sollte daher sicherheitshalber schon vor Beginn einer Schwangerschaft durch die Einnahme von freiverkäuflichen Folsäure-Tabletten ausgeglichen werden.






Grausame Tierversuche: Noch immer leiden Millionen von Tieren aufgrund medizinisch sinnloser Tierversuche, deren Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragbar sind. 
Besonders inhuman und moralisch verwerflich sind Versuche an Affen, die zur Familie der Primaten gehören -  den engsten Verwandten der Menschen.

Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)hat die Tierversuchszahlen für das Jahr 2023 veröffentlicht.

Insgesamt wurden 3.501.693 Tieren statistisch erfasst -  darunter 1.456.562 Tiere, die direkt in Versuchen eingesetzt wurden. Für den bundesweit tätigen Verein "Ärzte gegen Tierversuche" (ÄgT) sind die neuen Daten ein abermaliger erschütternder Weckruf.

mehr sehen (in deutscher   Sprache)
Quelle:Pressemitteilung Ärzte gegen Tierversuche, 12.12. 2024



 

 

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